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Von
Reuters
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
21.04.2016
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Adidas blitzt mit Klage gegen Puma-Schuhe vor Gericht ab

Von
Reuters
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
21.04.2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt die von Adidas gegen den kleineren Rivalen Puma eingereichte Klage ab. Dessen Leichtgewicht-Schuhsohlen ähneln der von Adidas unter dem Namen „Boost“ vermarkteten Produktlinie.

Der Streit zwischen den beiden Herzogenauracher Sportartikelherstellern lässt sich bis zu ihrer Gründung in den späten 1940er Jahren durch die miteinander verfeindeten Brüder Adolf und Rudolf Dassler zurückverfolgen.


In den vergangenen Jahren häuften sich in der Sportartikelbranche ganz allgemein Klagen zwischen den wichtigsten Marken. Die größten Unternehmen sind bestrebt, ihre Produkte durch besondere, leistungssteigernde Eigenschaften von der Masse abzuheben.

Sowohl Adidas als auch Puma arbeiteten diesbezüglich mit dem Chemiekonzern BASF an einer neuen PU-Sohle. Diese soll laut BASF über die elastischen Eigenschaften von bisherigen Kunststoffsohlen verfügen, jedoch leichter sein. Die daraus entstehende federnde und dämpfende Sohle ist für Laufschuhe optimal geeignet.

2011 schloss BASF mit Adidas einen Exklusivvertrag über die neue Technologie ab, auf dessen Grundlage die Marke 2013 ihre neue „Boost“-Produktlinie einführte. Allein 2015 verkaufte Adidas 10 Millionen Paare dieser Laufschuhe.

Puma sah sich dadurch gezwungen, einen neuen Partner für seine PU-Sohle zu suchen und fand diesen 2014 im US-Unternehmen Huntsman Corp. Im vergangenen Jahr launchte der Adidas-Rivale seine „NRGY“-Linie. Mit einem Stückpreis ab 100 Dollar sind die Schuhe bei Puma deutlich günstiger als die meisten „Boost“-Modelle von Adidas.
Adidas versuchte, einen Verkaufsstopp der „NRGY“-Linie zu erwirken, blitzte jedoch mit seiner Klage am Oberlandesgericht Düsseldorf ab.

„Puma wollte Adidas mit diesem Streitfall beweisen, dass wir zwar kleiner sind, doch nicht so schnell aufgeben. Wir werden für unsere Rechte einstehen“, so Puma-Markenschutz-Chef Neil Narriman. Er fügte hinzu, dass Puma mit der Einführung neuer „NRGY“-Modelle bis zur Urteilsverkündung zugewartet hatte, doch das Konkurrenzprodukt der „Boost“-Schuhe nun umso entschlossener vermarkten würde.

Adidas ließ verlauten, dass der Konzern das Gerichtsurteil nicht nachvollziehen könne und weitere Schritte in Betrachtung zöge.

„Wir werden unsere Rechte auch weiterhin resolut verteidigen und bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten“, so eine Sprecherin des Konzerns.

Weitere Gerichtsverfahren, in denen Puma Adidas beschuldigt, von früheren BASF-Puma-Forschungsergebnissen zu profitieren, sind anhängig. Adidas weist die Vorwürfe zurück und erklärt, zu jenem Zeitpunkt parallel zu Puma ebenfalls mit BASF zusammengearbeitet zu haben.

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