Fabeau
11.10.2010
Berlin: Reduziertes Advents-Shopping
Fabeau
11.10.2010
Mit rot-roter Regierungsmehrheit und den Stimmen der Grünen wurde am letzten Donnerstag das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass es jährlich insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage geben darf, wovon acht Sonntage zentral durch den Senat vorgegeben werden. Da die verkaufsoffenen Sonntage nicht mehr an zwei hintereinander folgenden Wochenenden stattfinden dürfen, reduziert sich die Zahl der Shopping-Adventssonntage in der Hauptstadt auf zwei. Darüber hinaus dürfen die Unternehmen zwei weitere verkaufsoffene Sonntage festlegen, jedoch nur,wenn sie an bestimmte Ereignisse wie Firmenjubiläen oder Straßenfeste im zuständigen Bezirk geknüpft sind.
Das Landesparlament zog mit der Neuregelung die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts, wonach vier verkaufsoffene Sonntage gemäß der liberalen Gesetzgebung aus dem Jahr 2006 als verfassungswidrig eingestuft worden sind, da sie die „Sonntagsruhe aushöhlen“. Geklagt hatten damals die Kirchen, die ein Signal gegen „überbordenden Konsum“ setzen wollten. Auch die Gewerkschaften begrüßen das Urteil damals.
Berliner Interessenverbände zeigten sich zufrieden mit der neuen Gesetzesversion: „Wir freuen uns, dass es weiterhin jährlich zehn verkaufsoffene Sonntage in Berlin geben wird", so Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Jan Eder. Nils Busch-Petersen vom Handelsverband Berlin-Brandenburg begrüßte die durch die Neuregelung geschaffene „Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb des Berliner Handels“.
Das neue Ladenschlussgesetz sieht gleichzeitig vor, dass auf Reise- und Fernbahnhöfen der Hauptstadt künftig auch nur noch Waren des täglichen Verbrauchs und des Reisebedarfs verkauft werden dürfen. Damit müssen Mode- und Schuhboutiquen, die in Bahnhöfen eingemietet sind, sonntags ihre Türen geschlossen halten.
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