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Veröffentlicht am
24.05.2017
Lesedauer
2 Minuten
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BiBA beantragt Schutzschirmverfahren

Veröffentlicht am
24.05.2017

Das Gelsenkirchener Modeunternehmen hat beim Amtsgericht Essen einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt – dem hat das Amtsgericht jetzt stattgegeben und als vorläufigen Sachwalter Georg F. Kreplin von der Kanzlei Kreplin & Partner bestellt. Demnach wird die BiBA GmbH innerhalb der nächsten drei Monate unter einem gesetzlichen Schutzschirm einen Sanierungsplan erstellen. Diesem Plan müssen dann die Gläubiger zustimmen und dann das Amtsgericht. Ziel des Sanierungsplanes ist es, BiBA wieder profitabel zu machen. 

Die aktuelle Sommer-Kollektion von BiBA ist ab Juni erhältlich. - Screenshot BiBA


„Konsumenten, die für Mode immer weniger Geld ausgeben, und der boomende Onlinehandel, der inzwischen 16 Prozent des Branchenumsatzes ausmacht, sind nur zwei Gründe für weiter sinkende Einnahmen im stationären Handel. Dieses geänderte Konsumverhalten ist auch an BiBA nicht spurlos vorbeigegangen. Deshalb haben wir uns vorsorglich entschieden, das Unternehmen durch ein Schutzschirmverfahren umfassend und selbstbestimmt zu sanieren", erklärt BiBA-Geschäftsführer Dirk Dreier. Dabei wird er von Dr. Jasper Stahlschmidt, der vom Düsseldorfer Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp kommt, als Sanierungsgeschäftsführer unterstützt. 

Dreier bestätigt auch, dass die BiBA-Stores während des Verfahrens weiterhin geöffnet bleiben und auch im Online-Shop könne unverändert bestellt werden. Die Lieferung der aktuellen Kollektion an die Stores und den Einzelhandel sowie aus dem Web-Shop sei sichergestellt. Das Unternehmen sei vollständig handlungsfähig.

„Für das Unternehmen besteht die volle Rückendeckung und das uneingeschränkte Vertrauen der Gesellschafter, die bereits erheblichen Kapitaleinsatz für den Erhalt der BiBA geleistet haben", erklärt Dreier. Die rund 490 Mitarbeiter wurden über die aktuelle Entwicklung im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung informiert. Die Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens durch die Agentur für Arbeit gesichert.

Drei Eckpunkte des Restrukturierungkonzepts
Erstens soll der Umsatz in den selbst geführten Verkaufsflächen gesteigert werden, dazu wurden die Kollektionen bereits nach den Wünschen der Kunden neu ausgerichtet und zusätzlich die Qualitätsstandards verbessert. „Die neue Kollektion wird von unseren Kundinnen sehr gut angenommen. Der Wechsel in der Kreation zeigt damit erste Erfolge. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass sowohl die Kundinnen als auch unsere Lieferanten und Mitarbeiter uns weiterhin unterstützen werden", so Geschäftsführer Dreier. Auch das Filialnetz wird nach Profitabilität geprüft: Verlustbringende Standorte sollen geschlossen werden.

Doch gleichzeitig müssen auch die Kosten gesenkt werden. Im zweiten Schritt wird man daher „auf die Arbeitnehmervertreter zugehen und gemeinsam konstruktive Lösungen zur Personalkostensenkung ohne Arbeitsplatzabbau finden", so Dreier. Als dritter Schritt soll das Geschäft im E-Commerce ausgebaut werden. 
 
BiBA wurde 1963 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Gelsenkirchen. Das DOB-Unternehmen ist im In- und Ausland mit rund 200 eigenen Stores und Systemflächen präsent.
 

 

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