22.07.2016
Breuninger: Rechtstreit ist beendet
22.07.2016
Entschieden: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil im Streit um Beteiligungen an der Holdinggesellschaft der Breuninger Gruppe gefällt. Demnach wurde die Klage eines Stiftungsvorstands abgewiesen. Dieser habe nicht beweisen können, dass ihm eine konkrete und rechtsverbindliche Beteiligungszusage gemacht worden sei, wird Richterin Agnes Aderhold von verschiedenen baden-württembergischen Tageszeitungen zitiert.
Damit wurde auch die Meinung des Landgerichts revidiert. Dieses hatte dem Kläger 10 Prozent der Anteile an dem Unternehmen zugesprochen. Der Stiftungsvorstand hatte 20 Prozent im Wert von 220 Mio. Euro beansprucht.
Dem Verfahren lag ein langjähriger Rechtsstreit zugrunde. Ein früherer Vorstand der Heinz Breuninger Stiftung stritt mit zwei anderen Vorständen über die Beteiligung an der Dachgesellschaft der Kaufhaus-Kette.
Bis 2004 war das Unternehmen im Besitz einer doppelstöckigen Stiftung, die Heinz Breuninger gegründet hatte. Eine Stiftung fungierte als Dachgesellschaft des Konzerns, die andere übernahm gemeinnützige Aufgaben.
Nach Medienberichten zufolge eher mauen Jahren wollte Breuningers Tochter Helga die gemeinnützige Stiftung vom Schicksal des Kaufhauses trennen und das Konstrukt auflösen. Alle Vorstände stimmten zu. Uneinigkeit herrschte nachträglich darüber, unter welchen Bedingungen.
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