Melanie Muller
07.06.2017
Bundestag: Gebühr für Kartenzahlungen soll abgeschafft werden
Melanie Muller
07.06.2017
Der Finanzausschuss stimmte Ende Mai dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen Zahlungsdienstrichtlinie zu.
Neben den Extragebühren für Überweisungen, Lastschriften oder für die Nutzung gängiger Zahlungskarten, gibt es noch weitere Punkte, die sich für den Verbraucher ändern werden:
So soll die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt werden.
Die Acht-Wochen-Regel bzw. das Erstattungsrecht bei der Rückholung von Lastschriften wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.
Zahlungsdienstleister müssen in der Zukunft Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen.
Bei Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten muss keine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer mehr durchgeführt werden.
Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Laut Bundestag wurde in der Ausschusssitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute verlangt und mehr Transparenz gefordert hatte.
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