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DPA
Veröffentlicht am
08.10.2018
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Datenschutz leicht erklärt: Interaktive Checkliste für Anbieter

Von
DPA
Veröffentlicht am
08.10.2018

Mit dem Titel "Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!" erscheint eine neue Publikation der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von Online-Inhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote. In einer auch für Laien verständlichen Form werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung praxisnah erklärt. Die Pflichten für Anbieter sind in einer Checkliste mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt. Die Handlungsanleitungen für die Umsetzung können an den eigenen Angeboten entlang der jeweils enthaltenen Inhalte und Funktionen analysiert und datenschutzgerecht überarbeitet werden. Die Handreichung bündelt auf diese Weise fundierte juristische Informationen in einem medienpädagogischen Kontext für die vielfältigen digitalen Kinderangebote in Deutschland.

In einer auch für Laien verständlichen Form werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung praxisnah erklärt. - Pixabay


Die Erstellung der Broschüre erfolgte in enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit den Partnern fragFINN e.V., Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und Seitenstark e.V.. Das Vorhaben wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien.

Das Hans-Bredow-Institut erforscht den Medienwandel und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen öffentlicher Kommunikation. Medienübergreifend, interdisziplinär und unabhängig verbindet es Grundlagenwissenschaft und Transferforschung und schafft so problemrelevantes Wissen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Im Jahr 2019 wird das Institut voraussichtlich in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) am 13. April 2018 gefasst.

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