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Veröffentlicht am
14.11.2012
Lesedauer
2 Minuten
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E-commerce Europe will Richtlinie über Verbraucherrechte ändern

Veröffentlicht am
14.11.2012

Der europäische E-Commerce-Verband beantragt die EU-Kommission und das Parlament in seiner Rolle als Branchenvertreter, in der Richtlinie über Verbraucherrechte, deren Frist in einem Jahr abläuft, zwei Änderungen einzufügen.

„E-commerce Europe möchte die Aufmerksamkeit der EU-Kommission und des Parlaments auf folgende Bestimmungen ziehen: Einerseits die Pflicht, dem Verbraucher bei Ausübung des Rücktrittsrechts den bezahlten Betrag umgehend zurückzuerstatten und andererseits den Beginn der Rücktrittsfrist bei der Bestellung mehrerer Produkte“, so der Verband.

Die erste beanstandete Bestimmung ermöglicht es dem Kunden, den Betrag für ein bestelltes Produkt im Rücktrittsfall sofort wieder einzufordern, bevor er das Produkt überhaupt erst zurückgesendet hat. „Diese Regel, die für die E-Commerce-Händler ungerecht ist, wird dem Wachstum der Branche in Europa schaden“, erklärt der Verband. Er verlangt eine Möglichkeit, den Zustand der zurückgegebenen Produkte zuerst prüfen zu können, bevor der Kaufbetrag erstattet wird.

Der zweite Punkt betrifft den Beginn der Rücktrittsfrist bei der Bestellung mehrerer unabhängiger Produkte. Die Richtlinie sieht vor, dass die Frist bei Erhalt des ersten Versands zu laufen beginnt. „Es ist doch vollkommen unlogisch, diese Produkte zusammenzunehmen, nur weil sie gemeinsam bestellt wurden. Es handelt sich um voneinander unabhängige Produkte, und nicht um die Bestellung eines Produkts mit mehreren Bestandteilen“, so E-commerce Europe.

Zum Verband gehört insbesondere auch der französische E-Commerce-Verband Fevad. Die Branche erwirtschaftete 2012 in Frankreich schätzungsweise 45,2 Milliarden Euro Umsatz (+ 20 %) und beschäftigt rund 400 000 Personen. Die Fevad vertritt 370 Unternehmen mit insgesamt 600 Online-Plattformen.

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