Lisa Sievers
05.11.2014
Einheitbedingungen der Bekleidungsindustrie aktualisiert
Lisa Sievers
05.11.2014
Textilindustrie, Bekleidungsindustrie und textiler Einzelhandel aktualisieren die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die letzte Fassung der Einheitsbedingungen stammt aus 2002.
„Eine Aktualisierung der Einheitsbedingungen nach mehr als einem Jahrzehnt ist allein aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und einiger Gesetzesänderungen erforderlich geworden“, erläutert Thomas Lange, Geschäftsführer bei GermanFashion, das die Interessen der deutschen Modeindustrie, insbesondere der Hersteller von Damen- und Herrenoberbekleidung, Sportswear und Berufsbekleidung vertritt.
„Auch die letzte Gesetzesänderung vom Juli 2014, die den Verzugszinssatz erhöht und die Inrechnungstellung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro beinhaltet, haben wir jetzt in der Aktualisierung der Einheitsbedingungen berücksichtigt“, so Lange weiter.
Darüber hinaus wurden generelle Vereinfachungen vorgenommen. So ist der Text jetzt praxisgerechter und verständlicher formuliert.
Eine weitere rechtlich erforderliche Nachbesserung fand bei der Regelung des Lieferverzugs statt. „Auch wie bisher bleibt es bei einer automatischen Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen nach Ablauf der Lieferfrist. Will der Käufer wegen des Lieferverzuges nun vom Vertrag zurücktreten, muss er den Rücktritt ausdrücklich erklären. Bisher wurde der Vertrag zu diesem Zeitpunkt unter gewissen Umständen hinfällig“, erläutert Thomas Lange.
Den neuen Text der Einheitsbedingungen stellt der Verband auf seiner Homepage zur Verfügung.
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