17 904
Fashion Jobs
ABBOTT
Warehouse Operator (M/W/D)
Festanstellung · NEUSTADT AM RÜBENBERGE
ABBOTT
Regional Sales Manager Tavi (M/W/D), Region Süddeutschland
Festanstellung · WETZLAR
HEADHUNTING FOR FASHION (HHFF) INTERNATIONAL GMBH
Key Account Manager*
Festanstellung · DÜSSELDORF
HEADHUNTING FOR FASHION (HHFF) INTERNATIONAL GMBH
Sales Manager*
Festanstellung · HAMBURG
MAMMUT
Trade & Event Manager (All, 80-100%)
Festanstellung · BERLIN
CECIL GMBH
Produktmanager (M/W/D)
Festanstellung · ISERNHAGEN
ZALANDO
Sustainability Operations Manager (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Senior Sustainability Operations Manager (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Packaging Operations Manager (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Applied Science Manager - Performance Marketing
Festanstellung · BERLIN
DOUGLAS
Senior Manager Financial Condition Database (W/M/D)
Festanstellung · DÜSSELDORF
CANYON
Demand Planning Manager (M/F/D)
Festanstellung · KOBLENZ
H&M
Service Delivery Manager (M/W/D)
Festanstellung · HAMBURG
DEICHMANN
Product Manager Accessories (M/W/D)
Festanstellung · ESSEN
ADIDAS
Solution Architect (M/F/D)
Festanstellung · HERZOGENAURACH
ADIDAS
Senior Manager Materials Implementation (Until June 30, 2025) (M/F/D) | Materials Creation
Festanstellung · HERZOGENAURACH
THOMAS SABO
Business Analyst / Sales Controller (M/W/D)
Festanstellung · LAUF AN DER PEGNITZ
HUGO BOSS
Gruppenleiter Logistik (M/W/D)
Festanstellung · METZINGEN
A & F
Abercrombie & Fitch - Brand Representative (M/W/D), my Zeil
Festanstellung · FRANKFURT AM MAIN
A & F
Hollister CO. - Brand Representative, Lago Shopping Center
Festanstellung · KONSTANZ
A & F
Abercrombie & Fitch - Brand Representative (M/W/D), Zweibrucken Fashion Outlet
Festanstellung ·
A & F
Hollister CO. - Brand Representative (M/W/D), Dreilander Galerie
Festanstellung · WEIL AM RHEIN
Von
DPA
Veröffentlicht am
15.02.2017
Lesedauer
3 Minuten
Herunterladen
Artikel herunterladen
Drucken
Textgröße

Metro, Rossmann und Co – große Konzerne leiden unter Kartellabsprachen

Von
DPA
Veröffentlicht am
15.02.2017

Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission haben in den vergangenen Jahren immer neue Kartelle und Preisabsprachen in der Wirtschaft aufgedeckt: Bei Bahnschienen und Lkws ebenso wie bei Drogeriemarktartikeln, Zucker, Mehl oder Bier.

Das Bundeskartellamt Deutschland hat seinen Hauptsitz in Bonn. - Bundeskartellamt


Die Kartellsünder mussten dafür teilweise Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe zahlen. Doch das dürfte für viele von ihnen erst der Anfang sein: Denn inzwischen verklagen immer mehr Großkunden die Kartellmitglieder auf Schadenersatz.

"Der Trend zu immer mehr Schadenersatzklagen schwappt aus den USA zu uns herüber", sagt der Kartellrechtler Dario Struwe der Deutschen Presse-Agentur. Erleichtert werde die Klageflut durch die bereits vor einigen Jahren erfolgte Novellierung des Wettbewerbsrechts, die jetzt zunehmend greife. Denn sie habe derartige Klagen "deutlich vereinfacht".

Einer der Vorreiter beim Thema Schadenersatzforderungen ist die Deutsche Bahn, die sich in den vergangenen Jahren immer wieder als Opfer von Preisabsprachen sah – vom Schienenkartell über die Kaffeelieferanten bis zum Luftfrachtkartell. Rund 400 Millionen Euro an Schadenersatz hat sich das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits durch außergerichtliche Vergleiche mit Kartellsündern zurückgeholt. Doch ist der Konzern damit noch lange nicht zufrieden. "Weitere Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich stehen noch aus", sagt der Leiter Kartellrecht des Bahnriesen, Tilman Makatsch.

Denn der Konzern ist mit einem Einkaufsvolumen von mehr als 25 Milliarden Euro im Jahr und mehr als 40.000 Lieferanten einer der größten Einkäufer in der Bundesrepublik. "Wir gehen deshalb davon aus, dass die Bahn mittelbar oder unmittelbar von jedem dritten Kartell betroffen ist", betont Makatsch. Mit 20 Unternehmen befindet sich der Konzern zurzeit noch in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Insgesamt 28 Lieferanten hat die Bahn bereits verklagt. Und ein Ende der Auseinandersetzungen ist nicht in Sicht. "Wir sind gerade dabei, vier neue Klagen vorzubereiten", berichtet Makatsch.

Allein ist die Bahn mit ihrem harten Vorgehen gegen Kartellbeteiligte nicht. Der Insolvenzverwalter der untergegangenen Drogeriemarktkette Schlecker verlangt in mehreren Klagen von ehemaligen Lieferanten – vom Waschmittelhersteller bis zum Kaffeeröster – für die durch die verbotenen Absprachen entstandenen Schäden mehr als 300 Millionen Euro Schadenersatz. Auch die Drogeriemarktkette Rossmann verklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers vor dem Landgericht Hannover sechs Kosmetik- und sieben Süßwarenhersteller.

Bei den Landgerichten Mannheim und Köln stapeln sich die Schadenersatzklagen der Opfer des Zuckerkartells. Und beim Landgericht Hannover gingen allein in den vergangenen Monaten nach Angaben eines Gerichtssprechers "gut 20 Klagen" im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell ein. Auch der Düsseldorfer Handelsriese Metro sieht sich als "Opfer einer Vielzahl vom Kartellabsprachen" und hat erste Schadenersatzklagen gegen Lieferanten eingereicht.

"Man sieht da plötzlich sehr viele Verfahren. Was noch fehlt, sind die ganz spektakulären Erfolge, die großen Urteile mit Schadenersatzzahlungen in zweistelliger oder dreistelliger Millionenhöhe", meint der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück. "Aber das kommt."
Denn mit einem Ende der Klagewelle rechnen Branchenkenner vorläufig nicht – im Gegenteil. Die in Kürze anstehenden Novellierung des Wettbewerbsrechts dürfte Kartellgeschädigten die Beweisführung vor Gericht noch einmal erleichtern. "Das wird die Kläger beflügeln", ist Brück überzeugt.

Allerdings gilt dies wohl nur für Großkunden. Normalverbraucher dürften dagegen nach Einschätzung der Experten in den meisten Fällen leer ausgehen, auch wenn sie wegen der verbotenen Preisabsprachen am Ende höhere Preise zahlten. "Der Aufwand wäre riesig, denn der Schaden müsste durch Einkaufsrechnungen detailliert belegt werden", beschreibt der Kartellexperte Struwe das Problem. Das Ganze "stünde in keinem Verhältnis zu dem, was am Ende an Entschädigung zu erwarten wäre", meint der Rechtsanwalt.

Copyright © 2024 Dpa GmbH