Fabeau
02.09.2010
Neue Robbenverordnung: Chaos an den Grenzübergängen
Fabeau
02.09.2010
Tierschützer haben jahrelang für ein Einfuhrverbot von Produkten aus der Robbenjagd in die EU gekämpft. Seit dem 20. August 2010 gilt nun EU-weit ein Handelsverbot für Robbenerzeugnisse. Verstöße werden in Deutschland mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro bestraft. So soll die Jagd eingeschränkt werden, bei der die Robben oft qualvoll verendeten. Probleme gab es laut einem Sprecher von GermanFashion jedoch bei der Umstellung des EDV Systems. In der Nacht vom 19. auf den 20. August war das EDV-System Atlas an den Grenzen umgestellt worden und wies auf einmal sämtliche Zollanträge zurück, da eine neue Codierung erst nachträglich bekannt gemacht worden war. GermanFashion-Hauptgeschäftsführer Thomas Rasch erklärte: „Diese Verordnung war uns bekannt, und obwohl Robbenerzeugnisse in unserer Branche überhaupt keine Rolle spielen, haben wir uns darauf eingestellt." Man habe keinerlei Verständnis dafür, wie eine deutsche Behörde in dieser Weise vorgehen konnte. Da keinerlei Zeitdruck bestand, hätte man alles bereits im Vorfeld planen und abstimmen können. „Das darf in einem so international vernetzten Land wie der Bundesrepublik nicht passieren," so Rasch.
Das Gesetz zur Robbenverordnung regelt die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Ausnahmen gibt es jedoch: So wurden aufgrund einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union die Regelungen für insgesamt 16 Organisationen und Betriebe vorerst ausgesetzt bis über deren Klage gegen die Verordnung entschieden ist. Das Verbot gilt nur für traditionelle Robenjagd. Nicht für Erzeugnisse von Robben, die aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die allein zum Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird, und die ohne die Absicht, Gewinne zu erzielen, in Verkehr gebracht werden.
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