05.01.2015
Tarifvertrag für ostdeutsche Textilindustrie
05.01.2015
Für die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie gilt seit 1. Januar eine Mindestlohnregelung. Noch kurz vor Ende des alten Jahres 2014 hatten sich beide Seiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf ein Drei-Stufen-Modell und einen für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Mindestlohn geeinigt, teilt der Gesamtverband Textil + Mode mit.
Zuvor hatten Verband und IG Metall einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen. Die rund 16.000 Beschäftigten in Ostdeutschland sollen somit den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in drei Stufen erhalten. Zum 1. Januar sind die Löhne bereits auf 7,50 Euro gestiegen, 2016 folgt dann zunächst eine Steigerung auf 8,25 Euro und zum 1. November 2016 dann eine Anpassung auf 8,75 Euro, teilt Textil + Mode mit. Ab Januar 2017 gilt dann mindestens der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro.
Voraussetzung für die Vorgehensweise in der ostdeutschen Textilindustrie ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums. Dies müsste den Tarifvertrag als Ausnahmeregelung anerkennen, denn igentlich gilt seit 1. Januar 2015 bereits der gesetzliche Mindestlohn.
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