Fabeau
08.05.2012
Textilkennzeichnung: Ab jetzt alles einheitlich
Fabeau
08.05.2012
Während sich bisher jedes Land nach den eigenen Gesetzen zur Textilkennzeichnung richtete und sich an den europäischen Vorgaben lediglich orientierte, gibt es ab dem 8. Mai eine zentrale Verordnung mit europaweiter Gültigkeit.
"Von nun an darf die Industrie ihre Produkte an den Handel nur noch nach Vorgaben der neuen Verordnung herausgeben. Bis November 2014 ist es jedoch erlaubt, dass Ware, die vor dem 8.Mai produziert wurde, bis dahin abverkauft wird", erklärt Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion.
In Zukunft müssen nichttextile Teile tierischen Ursprungs ohne Ausnahme im Etikett angegeben werden. Außerdem müssen die prozentualen Rohstoffangaben im Etikett komplett genannt werden. "Die Kennzeichnung gilt auch ausdrücklich für den Onlineverkauf", berichtet Thomas Lange weiter. Ebenfalls komplexer und genauer wird die Etikettierung von Kleidungsstücken aus zwei oder mehr Teilen.
Alles beim Alten gilt allerdings bei der Sprachenwahl auf dem Etikett: "Die Ware ist in der Sprache des jeweiligen Landes zu etikettieren, in dem sie auf dem Markt bereitgestellt wird. Wer nach Frankreich exportiert, der muss auch sicherstellen, dass die Etikettierung in französischer Sprache erfolgt", so Lange.
Schließlich soll mit der neuen Verordnung vermieden werden, dass Etiketten immer größer, weniger lesbar und komplizierter werden. Der Verbraucher soll den Etiketten in Zukunft nur wichtige, sinnvolle Informationen entnehmen können.
Fotos: GermanFashion / Südwesttextil
© Fabeau All rights reserved.