Fabeau
25.03.2011
Unharmonischer Verbraucherschutz auf EU-Ebene
Fabeau
25.03.2011
Freier Warenverkehr ist einer der oberen Prinzipien der europäischen Wirtschaftsunion. Damit der Verbraucherschutz dabei nicht auf der Strecke bleibt, hat das Europäische Parlament eine Verbraucher-rechte-Richtlinie auf den Weg gebracht, die Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Einkauf etwa über das Internet mehr Sicherheit geben soll. Das EU-Parlament wird nach der am Freitag gelaufenen Probeabstimmung Verhandlungen mit dem Ministerrat aufnehmen, um vor Mai eine Einigung zu erreichen. Der Bericht wurde zurück an den Binnenmarkt-ausschuss verwiesen.
Der HDE, der sich für eine gezielte Vollharmonisierung in einigen Hauptfeldern stark macht, zeigte sich über die Probeabstimmung der Parlamentarier sichtlich enttäuscht. „Ein Schritt hin zu klareren einheitlichen Regeln für Verbraucher und Unternehmen in Europa ist nach wie vor nicht in Sicht. Im Vorgehen des EU-Parlaments ist kein roter Faden erkennbar. Zwar werden einzelne Punkte wie etwa Widerrufs- oder Lieferfristen auf EU-Ebene abschließend geregelt. Bei anderen wie etwa den Gewährleistungspflichten wird dagegen nur ein Mindeststandard vorgeschlagen“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Gleichzeitig kritisierte er, dass, wenn eine Vereinheitlichung des aktuell geltenden Verbraucherrechts nicht möglich ist, der Status Quo der national oder EU-weit geltenden Regelungen „unbedingt“ bewahrt werden muss, um Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Überaus kritisch sieht der HDE auch die neuen Informationspflichten im Internethandel, da davon auch kleinere Unternehmen betroffen würden, die ihre Waren gar nicht grenzüberschreitend verkaufen wollen (oder können), aber durch die beabsichtigte Regelung dazu verpflichtet werden könnten. Dies ist insbesondere deshalb alarmierend, da es keine Vereinheitlichung der maßgeblichen Gesetze gäbe und Unternehmen Gefahr laufen, im Ausland verklagt zu werden. „Anreize für kleine und mittlere Unternehmen und Internethandel sowie Erleichterungen im grenzüberschreitenden Handel wird es durch die neuen Regelungen nicht geben. Daran ändert auch die Aussicht auf eine weitestgehend einheitliche Regelung des Widerrufsrechts nichts“, so Genth weiter.
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