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Veröffentlicht am
18.11.2009
18.11.2009
brands4friends zwingt BuyVIP zum öffentlichen Widerruf
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18.11.2009
18.11.2009
Berlin (ots) - Die Shopping-Community BuyVIP warb in einer Vielzahl von Pressemitteilungen mit den Worten "Deutschlands größte Shopping-Community BuyVIP" und "...BuyVIP europaweit die größte Shopping-Community".
http://de.buyvip.com |
Dies, obwohl BuyVIP in Bezug auf ihre Mitgliederzahl sowie in Bezug auf die zu verzeichnenden Internetbesucher oder den erzielten Umsatz in Europa deutlich nicht Marktführerin ist. Daraufhin verklagte brands4friends BuyVIP, nachdem das Landgericht Hamburg diese Werbung bereits per einstweilige Verfügung (Az. 312 O 403/09) verboten hatte, auf Widerruf der falschen Werbeaussagen. Das Landgericht Hamburg folgte der Klage und verurteilte BuyVIP (Aktenzeichen 312 O 497/09) den folgenden Widerruf auf der eigenen Website sowie in einer Pressemitteilung zu veröffentlichen:
"In unseren Pressemitteilungen haben wir uns als Europas größte Shopping-Community bezeichnet.
Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr."
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der brands4friends anwaltlich vertritt, hält dazu fest:
"Wer mit dreist falschen Werbeaussagen Kunden täuscht und Wettbewerber schädigt, der muss und kann konsequent gestoppt werden."
Auch ließ sich BuyVIP über verschiedene Internetseiten ihrer Affiliates als Deutschlands größten Shoppingclub bewerben. Dies, obwohl brands4friends in Bezug auf die Mitgliederzahl, die Internetbesucher oder den Umsatz in Deutschland einen deutlichen Vorsprung gegenüber BuyVIP sowie anderen Mitbewerbern hat und klar Marktführer ist. Auch diesbezüglich nahm brands4friends BuyVIP auf Unterlassung in Anspruch und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 312 O 541/05) eine einstweilige Verfügung, nach der es BuyVIP bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten ist, im geschäftlichen Verkehr mit dem Slogan
"BuyVIP ist Deutschlands größter Shopping-Club [...]"
werben zu lassen.
brands4friends betreibt im Internet den bekannten Shopping-Club für Markenbekleidung und Lifestyle-Produkte und ist in Deutschland klar Marktführer. brands4friends hat bereits über 2,5 Millionen Mitglieder und es kommen täglich bis zu 10.000 neue Mitglieder hinzu. Seit Beginn der Unternehmensgeschichte 2007 wurde brands4friends mehrfach ausgezeichnet. Insbesondere erhielt brands4friends den Innovationspreis der Jury "Online-Shop des Jahres 2008" auf dem deutschen Versandhandelskongress.
Die in Berlin ansässige Sozietät Kalckreuth Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Bereiche Media, Intellectual Property und Information Technology und berät Mandanten im In- und Ausland.
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