Fabeau
14.02.2013
„Made in“- Regelung wieder in der Diskussion
Fabeau
14.02.2013
Etikettenschwindel, Protektionismus oder Verbraucherschutz? Wie viel sagt die "Made in" Regelung tatsächlich über das "Made in" aus
Der neue Brüsseler Verordnungsentwurf von Industriekommissar Antonio Tajani enthält neben einer Reihe anderer Vorschläge zur Verbrauchersicherheit unter anderem eine verpflichtende „Made in“-Kennzeichnung vor. Die Angabe soll sowohl für importiere als auch in der EU-hergestellte Produkte, vom T-Shirt bis hin zur Waschmaschine, gelten. Wurde ein Produkte in einem Mitgliedsstaat der EU gefertigt, dann kann der Hersteller entweder das Land oder die EU als Ursprungsland angeben.
Bislang freiwillig, bald verpflichtend
Bislang ist die „Made in“ Regelung freiwillig, und zwar für das Land in dem das Produkt aus Sicht des Verbrauchers seine wesentlichen Produkteigenschaften erhalten hat. Der neue Regelungsvorstoß lehnt sich an die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex an. Demnach soll Herkunftsland das Land sein, in dem das Produkt zum letzten Mal wesentlich be- oder verarbeitet wurde. „Für ein „Made in Germany“ bei textilen Fertigwaren wäre damit häufig die Konfektion entscheidend. Bei Maschenwaren wird von dieser Faustregel in einigen Fällen abgewichen“, erklärt Siliva Jungbauer vom Verband Gesamtmasche.
Und genau das bringt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband textil+mode, auf die Barrikaden: „Die nicht präferenziellen Ursprungsregeln sind hochkomplex und haben nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Wenn aus einem hochwertigen Stoff aus Deutschland in Tunesien ein Anzug genäht wird, ist dem Verbraucher nicht geholfen, wenn „Made in Tunesia“ draufsteht.“ Er weist in diesem Zusammenhang auch auf die Folgen für Entwicklungsländer hin: „Die neue Regelung betrifft nicht nur die deutsche Industrie, sondern stigmatisiert auch produzierende Drittländer, die erheblich darunter litten, wenn deren Produkte nicht mehr gekauft würden.“ Er wirft Tajani „handelspolitischen Protektionismus zum Schutz nicht mehr konkurrenzfähiger Industrien“ aus dem eigenen Land vor. Insbesondere das Argument zur Verbrauchersicherheit sei irreführend, denn die Herkunft sage nichts über die Sicherheit aus.
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