06.12.2021
ANWR klagt erfolgreich für bayerischen Schuhhandel
06.12.2021
Der Schuhhandel in Bayern ist ab sofort von 2G-Regel ausgenommen. Das hat eine Klage der ANWR Group bewirkt. Schuhgeschäfte gehören demnach doch zur Grundversorgung. Das Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben.
Die Verordnung zur Änderung der fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 3. Dezember bezieht Schuhgeschäfte ausdrücklich in die Liste der Ladengeschäfte, die zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen, mit ein. Damit darf der Schuhhandel in Bayern weiterhin uneingeschränkt öffnen.
Mit dieser Entscheidung berücksichtigt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März, die durch die Klage der ANWR Group bewirkt wurde.
"Das ist die erneute Bestätigung unserer Forderung und ein klares Zeichen für unsere Branche in der so wichtigen Vorweihnachtszeit", so Vorstand Fritz Terbuyken. Damit manifestiere die Bayrische Landesregierung die Bewertung des Schuhfachhandels als Grundversorger und stelle ihn dem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen sowie Blumenfachgeschäften gleich, zeigt sich Terbuyken zufrieden.
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