19.06.2019
BDSE begrüßt Entscheidung zu Sachspenden
19.06.2019
Die Forderungen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze sorgen nicht nur beim HDE für Reaktionen. Der BDSE begrüßt ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings fordert er dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels.
Dies hat der BDSE in einem gemeinsamen Brief mit den Handelsverbänden Textil (BTE) und Lederwaren (BLE) gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.
Diese Forderung sei realistisch, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische – Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände, macht der BDSE deutlich.
Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.
Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE zudem ab. Denn in Ausnahmefällen komme es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt sei, dass Warenspenden für den Empfänger unzumutbar oder unbrauchbar sind.
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