01.12.2015
BIBB: Azubis im Einzelhandel werden besser
01.12.2015
Seit 2009 wird in der Ausbildung zum/zur „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ die so genannte Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) erprobt. Eine Evaluation des Ausbildungsberufs durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass die GAP als Prüfungsform in der Branche breit akzeptiert ist.
Zu den positiven Auswirkungen der Einführung zählen laut BIBB-Untersuchung insbesondere die Förderung der Lernanstrengungen der Auszubildenden durch die Aufteilung der Prüfungen, eine Erleichterung der Prüfungsvorbereitung durch die zeitliche Entzerrung, ein höherer Informationsgehalt der Prüfungsergebnisse aus Teil eins der GAP sowie eine Motivationssteigerung bei den Jugendlichen.
Dabei kamen die größten Anteile positiver Antworten aus den Betrieben: Sie schätzen zu 81 Prozent die GAP als geeignet für die kaufmännischen Berufe ein.
Weiteres positives Ergebnis: Das Strukturkonzept der Pflicht- und Wahlqualifikationen und die Einbeziehung der Wahlqualifikation „Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" in Ausbildung und Prüfung haben sich bewährt.
Gut angenommen werde von den Jugendlichen auch der „Durchstieg“ von einer abgeschlossenen zweijährigen Verkäuferausbildung in das dritte Jahr der Ausbildung im Einzelhandel.
Bei der Gestreckten Abschlussprüfung handelt es sich um eine Prüfungsform, die in zwei Teilen erfolgt. Dabei wird der erste Teil der Prüfung in der Regel etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Das Ergebnis wird prozentual gewichtet und fließt in das Ergebnis des zweiten Teils mit ein, der als Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung stattfindet.
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