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Von
Fabeau
Veröffentlicht am
08.12.2015
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Bekommt Alber Elbaz den goldenen Handschlag?

Von
Fabeau
Veröffentlicht am
08.12.2015



Hinter der glitzernden Fassade von Lanvin gibt es Querelen wie in der bissigsten Soap-Opera
Die Verhandlung vor dem Pariser Handelsgericht Tribunal de Grande Instance in der Sache Lanvin gibt Aufschluss darüber, wie schmutzig hinter der glitzernden Fassade gekämpft wird. Für die französischen Medien ist der Prozess ein gefundenes Fressen, gibt er doch Aufschluss über einige bislang unbekannte Interna des traditionsältesten Modehauses von Paris.
Der langjährige Kreativdirektor Alber Elbaz wurde Ende Oktober überraschend gekündigt, weil es Unstimmigkeiten mit dem Gesellschafter Shaw-Lan Wang gab. Elbaz selbst hat bislang keine rechtlichen Schritte gegen seine Kündigung eingeleitet. Lanvin allerdings verklagte den Betriebsrat, weil der im Oktober „widerrechtlicher und irreführender Weise“ von seinem Recht auf Veröffentlichung einer Frühwarnung Gebrauch gemacht hatte. Der Betriebsrat verteidigt sich damit, dass es ihnen darum ging, mehr über die finanzielle Lage des Unternehmens herauszufinden. Als Arbeitnehmervertretung war man „nach dem brutalen Rauswurf des Star-Designers besorgt über den wirtschaftlichen und sozialen Zustand“ des Unternehmens. Und in der Tat zeigen die Zahlen, dass es Lanvin in den letzten Jahren nicht allzu gut erging. Zwischen 2012 und 2014 sanken die Umsätze von 235 Mio. Euro auf 206 Mio. Euro, während der Gewinn von 11,9 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro abstürzte. Das würde bei weitem nicht ausreichen, um Elbaz die im Raum stehende Abfindung von 20 bis 40 Mio. Euro auszuzahlen. Das Unternehmen erklärte, dass Elbaz diese Abfindung absolut unbegründet sei und ihm gar nicht zustünde - im Gegenteil, eigentlich hätte das Unternehmen noch Ansprüche. Gleichzeitig erklärte der Unternehmensanwalt, dass Alber Elbaz selbst unredlich gehandelt hätte, indem er versucht hätte, seine Lanvin-Anteile hinter dem Rücken des Mehrheitseigners Wang gab.
Das Gericht will seine Entscheidung am 16. Dezember fällen.

Foto: via flickr (CC) / d'n'c

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Business