06.04.2020
BEVH: Click&Collect im stationären Handel erhalten
06.04.2020
Der bevh fordert Länder, Städte und Gemeinden auf, stationären Händlern einheitlich die Abgabe von Waren im kontaktlosen "Click & Collect"-Verfahren zu erlauben. Derzeit herrsche laut des Bundesverbands für E-Commerce und Versandhandel bei vielen Behörden Unsicherheit, ob die Abholung von im Internet bestellter Ware durch Kunden im Umfeld eines Ladens erlaubt sei.
"Waren für Kunden, auch in Zeiten der Corona-Pandemie, gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereitzustellen, ist möglich. Neben Beispielen wie in Spanien, fördern auch deutsche Städte heute schon kreative, hygienisch einwandfreie, den Standards im Versandhandel entsprechende Ansätze, die bei der Eindämmung der Pandemie helfen", so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.
"Die Läden sind voller Saison-Ware. Kontaktloses Click & Collect unterstützt zusätzlich die Versorgung, kann für eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und könnte dem stationären Handel eine dringend nötige Perspektive verschaffen", so Wenk-Fischer weiter.
Im Einzelnen fordert der bevh Abholservices und kontaktloses Click & Collect gemäß den Anti-Corona-Verordnungen grundsätzlich als zulässige Verkaufsform im stationären Handel.
Die in den Anti-Corona-Verordnungen verwendete Zulassung des Einzelhandels mit "Gütern des täglichen Bedarfs" sei ganz bewusst so formuliert, dass darunter nicht nur Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter, sondern auch weitere Kategorien fallen, die täglich genutzt werden oder einer Abnutzung unterliegen.
Insbesondere betreffe dies auch Bekleidung und Schuhe sowie Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, heißt es seitens des Bundesverbands.
Eine solche Erlaubnis ist auch deshalb nötig, um die stationären Händler vor einem nachlaufenden massiven Wertverlust ihrer Ware zu schützen. Dieser würde sich einstellen, wenn zum Ende der Frühjahrs-Saison eine Vielzahl zuvor nicht verkaufter Produkte unter Zeitdruck vertrieben werden muss.
"Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses 'Click & Collect' kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung, angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung, solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.
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