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DPA
Veröffentlicht am
13.02.2014
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Brüssel stellt Duftstoffe in Kosmetika auf den Prüfstand

Von
DPA
Veröffentlicht am
13.02.2014

Verbraucher sollen nach Plänen der EU-Kommission mehr über allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika erfahren. Die Brüsseler Behörde schlug am Donnerstag vor, drei Stoffe gänzlich für den Einsatz in Körperpflege- oder Schönheitsmitteln zu verbieten. Weitere zwanzig sollten in ihrer Konzentration begrenzt und in der Zutatenliste genannt werden..

Produkte von Weleda (Foto: Facebook/Weleda)


Empfindliche Verbraucher "sollten ein sehr klares Signal bekommen, dass es Substanzen gibt, die ihnen schaden könnten", sagte EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica.

Besonders für die Biokosmetik-Branche würden die Pläne neue Auflagen mit sich bringen: Bei etwa 90 Prozent ihrer Produkte müsste sie nach Angaben der EU-Kommission die Kennzeichnung ihrer Inhaltsstoffe umstellen.

Der Naturkosmetikkonzern Weleda äußerte sich zurückhaltend. "Wir begrüßen insgesamt die Vorschläge", hieß es in einer Reaktion. Das Unternehmen erkenne darin den Wunsch, die Bevölkerung vor Duftstoffallergien zu schützen, aber auch die Versorgung mit Produkten und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu wahren. "Wir sind dabei, den Vorschlag im Detail zu prüfen."

Der Industrieverband Cosmetics Europe begrüßte die Pläne. "Jedes Thema, das die Verbrauchersicherheit berührt, ist eine Priorität für die Kosmetik-Industrie - mögliche Hautallergien eingeschlossen."

Industrie, Verbände oder Bürger haben nun bis zum 14. Mai Zeit, sich zu den Plänen zu äußern. Auch Europaparlament und EU-Staaten haben ein Wörtchen mitzureden. Bis zu drei Prozent der Europäer leiden nach Angaben der EU-Kommission an allergischen Hautreaktionen auf Duftstoffe. Duftstoffe gänzlich zu vermeiden, sei schwierig.

In der Regel müssen Duftstoffe auf Kosmetikpackungen nur unter dem Oberbegriff "Parfum" aufgeführt werden. Doch 26 allergieauslösende Duftstoffe müssen bereits heute auf der Packung genannt werden, falls sie bestimmte Minimalgrenzwerte übersteigen. Diese Liste will die EU-Kommission nun ausweiten. Sie könnte dabei nach Angaben aus der Brüsseler Behörde auf etwa hundert Stoffe anwachsen. Die Kommission stützt sich dabei auf Empfehlungen eines wissenschaftlichen Gremiums.

"Es geht nicht darum, ein bestimmtes Parfum zu verbieten", erläuterte EU-Kommissar Mimica. Allerdings müssten die Hersteller wohl manche Rezepturen ändern, falls die Vorschläge Wirklichkeit werden. Zum Verbot schlägt die Kommission die drei Stoffe HICC, Atranol und Chloratranol vor. Die letzten beiden Substanzen sind nach Angaben der Brüsseler Behörde natürlichen Ursprungs und werden aus Moosen gewonnen.

Mitarbeiter der Kommission erklärten, das geplante Verbot könne wohl vor allem traditionelle Parfums treffen, die etwa schon die Großmutter genutzt habe. Denn die drei als besonders problematisch geltenden Stoffe nutze die Branche inzwischen schon seltener als in der Vergangenheit.

Die EU-Gesetzgebung zu allergenen Duftstoffen wurde zuletzt 2003 aktualisiert. Sie wird regelmäßig überprüft. Um den Jahreswechsel herum könnten die Neuerungen nach Angaben der Kommission beschlossen sein. Die Industrie hätte dann aber wohl teils noch Jahre Zeit für die Umstellung.

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