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Veröffentlicht am
16.05.2023
Lesedauer
2 Minuten
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BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Veröffentlicht am
16.05.2023

Der BTE zeigt sich aufgrund der aktuellen Welle an Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg Düsseldorf über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – besorgt. Laut Verband seien etliche Händler verärgert und mutmaßen, dass sich manche Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren wollen und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigen. 

Der BTE sieht die aktuellen Insolvenzen als Gefahr für die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. - shutterstock


"Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden", erklärt der BTE.
 
Der Verband beschreibt es als Tatsache, "dass die aktuellen Insolvenzen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche schädigen".

Dies habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen – vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeitenden und Auszubildendenden im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen, so der BTE.

Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden. 
 
Doch erinnert der Verband daran, dass trotz all der nachvollziehbaren Kritikpunkte bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auch zwei wichtige Tatbestände berücksichtigt werden müssen.

Es sei gesetzlich klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden müsse uns es gäbe dabei klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig würden sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar machen, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.

Umgekehrt sei es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüfe alle Vorgänge der letzten drei Jahre und könne für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

"Nicht vergessen darf man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten haben und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen", sagt der Verband.

Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie seien die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt gewesen, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen sei aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen worden. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz. 
 
"Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten". Da drei Krisen-Jahre in Folge selbst die Existenz gesunder Unternehmen gefährden. 

Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen.

"Deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigen", empfindet der Verband.

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