
Isabel LEONHARDT
28.03.2023
BTE sieht Modehandel mit dem Rücken zur Wand

Isabel LEONHARDT
28.03.2023
Der Bekleidungs- und Schuhhandel ist derzeit verstärkt von Insolvenzen und Geschäftsaufgaben betroffen. Der BTE sieht hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich.

Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen müssen auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte aufgeben und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände, so der BTE.
Viele Unternehmen der Modebranche hätten während der Pandemie ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssten Kredite getilgt werden, "und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen".
Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, würden oftmals von den Kreditinstituten u. a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt werden.
"In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise", berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. "Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen."
Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
"Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben", ergänzt Pangels. "Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt."
Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr brauche die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z. B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel werde darüber hinaus von steigenden Indexmieten und drohender exorbitanter Tarifsteigerungen gefährdet. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
Von den Kommunen verlange der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau seien dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig, bräuchten jedoch längere Zeit zur Umsetzung.
"Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach einiges im Argen. Manchmal reicht z. B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen", konstatiert Pangels.
Unbedingt notwendig sei zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwäche. Die aktuelle Misere der Innenstädte sei auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese.
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