15 951
Fashion Jobs
PUMA
Manager Facilities & Safety
Festanstellung · HERZOGENAURACH
EBAY
Shipping Operations Manager (M/F/D)
Festanstellung · KLEINMACHNOW
PEEK&CLOPPENBURG KG HAMBURG
Art Director Online (W/M/D)
Festanstellung · HAMBURG
POPKEN FASHION SERVICES GMBH
Controller (M/W/D)
Festanstellung · RASTEDE
ZALANDO
Full Stack Software Engineer - Zeos Partner Management & Integration (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
HUGO BOSS
Team Assistant Marketing & Communication Central Hub (M/F/D) 1
Festanstellung · METZINGEN
KADEWE
Specialist (M/W/D) Finance B2B
Festanstellung · BERLIN
HENKEL
Senior Manager Strategy Office (d/f/m)
Festanstellung · DÜSSELDORF
LIMANGO
Purchasing Manager Kids Fashion (M/W/D) - 100% Remote Möglich
Festanstellung · MÜNCHEN
H&M
Group Leader (M/W/D) Wareneingang in Der Spätschicht
Festanstellung · HAMBURG
GERRY WEBER
Controller (w/m/x)
Festanstellung · HALLE (WESTFALEN)
ZALANDO
Senior Material Manager Textile (F/M/D)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Senior Tech Consultant - Workday (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Head of Performance Marketing (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Principal Product Security Expert - Customer Team (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Quality Process Manager (Shoes & Accessories)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Director of CRM
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Principal Security Engineer - Application Security (B2B) - (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
IT Technician, Systemadministrator (All Genders)
Festanstellung · MÖNCHENGLADBACH
ZALANDO
Team Assistant (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
(Senior) Legal Counsel Payments/Finanzrecht (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Creative Services Project Manager (All Genders) - Maternity Cover - Zalando Fashion Studios
Festanstellung · BERLIN
Werbung
Veröffentlicht am
26.01.2017
Lesedauer
2 Minuten
Herunterladen
Artikel herunterladen
Drucken
Textgröße

Bundesgerichtshof streicht die Pflicht, im Schaufenster Preise auszuzeichnen

Veröffentlicht am
26.01.2017

Der Bundesgerichtshof, BGH, hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV (Preisangabenverordnung) erfasst wird, wenn nicht sogleich eine Preisaussage hinzutritt, die das umworbene Publikum bereits als Angabe des Verkaufspreises werten darf (BGH, Urteil vom 10. November 2016, Az. I ZR 29/15).


Der Bundesgerichtshof lockert die Preisauszeichnungs-Regeln für Schaufenster - Foto: BGH


Gegenstand des Verfahrens war die Schaufenstergestaltung eines großen deutschen Hörgeräteakustikfilialisten, der im Schaufenster gut sichtbar auf mehreren Säulen Hörgeräte ausgestellt hatte, die auch so im Geschäft erworben werden konnten. Die Präsentation dieser Hörgeräte erfolgte allerdings ohne jede Preisangabe oder sonstige, auf Preise Bezug nehmende Aussagen. Die Wettbewerbszentrale hatte hingegen eine entsprechende Preisauszeichnung als erforderlich angesehen und schließlich Klage erhoben.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab – mit der einzelfallbezogenen Begründung, dass Hörgeräte komplizierte und beratungsintensive Produkte seien, weshalb aus dieser schlichten Präsentation noch kein Angebot im Sinne des Preisangabenrechts abzuleiten sei. Der Bundesgerichtshof macht hingegen in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen doch grundsätzlichere Ausführungen. Im Lichte der EU-Preisangabenrichtlinie 98/6/EG regele die Preisangabenverordnung in den Bestimmungen zur Schaufensterwerbung allein die Art und Weise, in der eine Preisangabe bei sichtbar ausgestellten Waren zu erfolgen habe, nicht aber, dass überhaupt eine solche Preisauszeichnung erfolgen müsse.

Damit entfällt praktisch die per-se-Verpflichtung zur Preisauszeichnung für im Schaufenster präsentierte Ware und zwar unabhängig davon, ob diese nun besonders beratungsintensiv ist oder nicht.

Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale wird diese Absenkung des Schutzniveaus auf den Standard der EU-Preisangabenrichtlinie wohl auf ein geteiltes Echo stoßen. „Für den Handel entfällt mit dem neuen BGH-Urteil eine sicherlich ausgesprochen aufwändige Verpflichtung“, meint Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Dem Verbraucher würden hingegen wichtige Informationen über die Preisgestaltung vorenthalten. Wenn bisher stets das vorrangige Ziel des Preisangabenrechts darin gesehen wurde, durch hohe Transparenz die Wirksamkeit des Preiswettbewerbs zu fördern, so entfernt sich der BGH mit seinem Urteil, allerdings der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend, doch ein Stück weit hiervon. Auch wenn die obligatorische Preisauszeichnung damit entfalle, bleibe es dem Handel natürlich unbenommen, im Schaufenster ausgestellte Ware weiterhin mit einer entsprechenden Endpreisauszeichnung zu bewerben.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
 

Copyright © 2024 FashionNetwork.com Alle Rechte vorbehalten.