×
15 355
Fashion Jobs
DOUGLAS
Legal Counsel (W/M/D) Retail Media & Data Privacy
Festanstellung · DÜSSELDORF
LIMANGO
Senior Purchasing Manager - Toys (M/W/D) - 100% Remote Possible
Festanstellung · MUNICH
ZALANDO
Creative Services Team Lead / Account Management Lead (All Genders) - Zalando Fashion Studios
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Junior Manager Cuex Operations (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Senior Buyer - Young Fashion - Lounge by Zalando (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Principal Product Manager - Financial Partner & Platform Solutions (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Lkw Fahrer (All Genders)
Festanstellung · MÖNCHENGLADBACH
ZALANDO
Engineering Manager - d&i (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
ZALANDO
Senior Product Manager - Zalando Shipping Solutions (All Genders)
Festanstellung · BERLIN
S.OLIVER GROUP
(Junior) Sap Consultant (M/W/D) Logistics
Festanstellung · ROTTENDORF
WORTMANN
Export Specialist (M/W/D)
Festanstellung · DETMOLD
HUGO BOSS AG
Project Manager Order Management Systems Ecommerce (M/F/D)
Festanstellung · METZINGEN
HUGO BOSS AG
Sap / Logistics Warehouse Specialist (M/W/D)
Festanstellung · FILDERSTADT
HUGO BOSS AG
Retail Operations Manager (M/W/D)
Festanstellung · METZINGEN
HUGO BOSS AG
Merchandise Manager Franchise (M/W/D)
Festanstellung · METZINGEN
HUGO BOSS AG
Third-Party Logistics Manager (M/W/D)
Festanstellung · FILDERSTADT
BERGZEIT
Einkaufsleitung (M/W/D)
Festanstellung · OTTERFING
BERGZEIT
Category Manager (M/W/D)
Festanstellung · OTTERFING
DEICHMANN
Netzwerk Administrator (M/W/D)
Festanstellung · ESSEN
DEICHMANN
Fachkraft für Arbeitssicherheit Mit Schwerpunkt Logistik (M/W/D)
Festanstellung · ESSEN
SIMPLICITY
Supervisor / Schichtleiter Lagerlogistik (m_w_d)
Festanstellung · OELDE
SIMPLICITY
Product Owner (m_w_d)
Festanstellung · OELDE
Werbung
Veröffentlicht am
26.01.2017
Lesedauer
2 Minuten
Herunterladen
Artikel herunterladen
Drucken
Drucken
Textgröße
aA+ aA-

Bundesgerichtshof streicht die Pflicht, im Schaufenster Preise auszuzeichnen

Veröffentlicht am
26.01.2017

Der Bundesgerichtshof, BGH, hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV (Preisangabenverordnung) erfasst wird, wenn nicht sogleich eine Preisaussage hinzutritt, die das umworbene Publikum bereits als Angabe des Verkaufspreises werten darf (BGH, Urteil vom 10. November 2016, Az. I ZR 29/15).


Der Bundesgerichtshof lockert die Preisauszeichnungs-Regeln für Schaufenster - Foto: BGH


Gegenstand des Verfahrens war die Schaufenstergestaltung eines großen deutschen Hörgeräteakustikfilialisten, der im Schaufenster gut sichtbar auf mehreren Säulen Hörgeräte ausgestellt hatte, die auch so im Geschäft erworben werden konnten. Die Präsentation dieser Hörgeräte erfolgte allerdings ohne jede Preisangabe oder sonstige, auf Preise Bezug nehmende Aussagen. Die Wettbewerbszentrale hatte hingegen eine entsprechende Preisauszeichnung als erforderlich angesehen und schließlich Klage erhoben.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab – mit der einzelfallbezogenen Begründung, dass Hörgeräte komplizierte und beratungsintensive Produkte seien, weshalb aus dieser schlichten Präsentation noch kein Angebot im Sinne des Preisangabenrechts abzuleiten sei. Der Bundesgerichtshof macht hingegen in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen doch grundsätzlichere Ausführungen. Im Lichte der EU-Preisangabenrichtlinie 98/6/EG regele die Preisangabenverordnung in den Bestimmungen zur Schaufensterwerbung allein die Art und Weise, in der eine Preisangabe bei sichtbar ausgestellten Waren zu erfolgen habe, nicht aber, dass überhaupt eine solche Preisauszeichnung erfolgen müsse.

Damit entfällt praktisch die per-se-Verpflichtung zur Preisauszeichnung für im Schaufenster präsentierte Ware und zwar unabhängig davon, ob diese nun besonders beratungsintensiv ist oder nicht.

Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale wird diese Absenkung des Schutzniveaus auf den Standard der EU-Preisangabenrichtlinie wohl auf ein geteiltes Echo stoßen. „Für den Handel entfällt mit dem neuen BGH-Urteil eine sicherlich ausgesprochen aufwändige Verpflichtung“, meint Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Dem Verbraucher würden hingegen wichtige Informationen über die Preisgestaltung vorenthalten. Wenn bisher stets das vorrangige Ziel des Preisangabenrechts darin gesehen wurde, durch hohe Transparenz die Wirksamkeit des Preiswettbewerbs zu fördern, so entfernt sich der BGH mit seinem Urteil, allerdings der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend, doch ein Stück weit hiervon. Auch wenn die obligatorische Preisauszeichnung damit entfalle, bleibe es dem Handel natürlich unbenommen, im Schaufenster ausgestellte Ware weiterhin mit einer entsprechenden Endpreisauszeichnung zu bewerben.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
 

Copyright © 2023 FashionNetwork.com Alle Rechte vorbehalten.