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Veröffentlicht am
23.03.2020
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Coronavirus: Neues Insolvenzrecht soll Unternehmen Luft verschaffen

Veröffentlicht am
23.03.2020

Die Bundesregierung will schwer vom Coronavirus betroffenen Unternehmen eine Atempause geben, um sie vor einer Insolvenz zu bewahren. Firmen, die direkt durch die Pandemie in Schieflage geraten sind, kommen bis Ende September um einen Insolvenzantrag herum.

Justizministerin Christine Lambrecht


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereite derzeit eine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Damit folgt es auch den Forderungen von Insolvenzverwaltern und anderen Sanierungsexperten. 

"Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen", so Justizministerin Christine Lambrecht.

Normalerweise müssen Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das sei inmitten der Corona-Krise "zu kurz bemessen", so Lambrecht.

Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31. März 2021 vorgeschlagen werden.

Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Es sei aber aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass derartige Hilfen rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen werden.
 

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