Reuters
31.03.2017
Coty: Vor Gericht gegen Internet-Verkauf
Reuters
31.03.2017
Der deutsche Kosmetik-Hersteller Coty wies zurück, dass seine Vertriebspolitik grundsätzlich ein Verbot für Online-Verkäufe beinhalte. Die Hauptsache ist, die Marken Marc Jacobs, Calvin Klein und Chloé zu schützen.
Diese Aussage kommt dem Zusammenhang mit Äußerungen des Unternehmens, über einen Präzedenzfall, bei dem es um die Frage geht, ob Luxusunternehmen Verkäufern verbieten können, ihr Produkte via Online-Marketplaces zu verkaufen – etwa auf Amazon oder Ebay.
Manche Markeninhaber haben in der vergangenen Dekade darauf bestanden, dass sie sich ihre Verkäufer selber aussuchen können, um das Image und die Exklusivität zu schützen. Die Online-Plattformen hingegen argumentieren, dass sei Wettbewerbsverzerrung und schade kleinen Unternehmen. Die Frage ist durchaus wichtig für Europa, wo 70 Prozent des globalen Luxushandels stattfinden.
Das Unternehmen Coty sagte dann auch vor dem obersten europäischen Gerichtshof aus, dass der Disput mit der deutschen Parfümerie Akzente GmbH, die Coty-Produkte gegen ihren Willen auf Amazon verkauft hatten, nicht bedeute, dass es einen grundsätzlichen Bann gebe.
Die Weigerung des Unternehmens, über Dritte verkaufen zu lassen, habe den legitimen Zweck, Image und Qualität dieser Luxusgüter zu schützen, wie der Anwalt Andreas Lubberger vor dem Europäischen Gerichtshof sagte, "In Deutschland haben wir einen Spruch, der sagt: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte. In diesem Fall müsste es dann heißen: Ein Name ist mehr wert als 1.000 Worte.“
Ursprünglich klagte Coty in Frankfurt, das Verfahren wurde dann aber an den europäischen Gerichtshof weitergereicht. Der Anwalt von Akzente, Oliver Spieker, stellte Cotys Argumente in Frage. "Wenn Sie über einen wohlbekannten Marketplace sprechen, der Konsumprojekte verkauft, dann brauchen Sie gute Argumente, um das zu unterbinden. Amazon und Ebay verkaufen bereits bekannte Marken. Haben diese Marken mehr zu verlieren als Coty? L'Oréal zum Beispiel hat eine Plattform auf Amazon".
Die deutsche Regierung meint, Online Plattformen seien Schlüssel-Verkaufsstellen für kleine und mittlere Betriebe. "Man darf Restriktionen nie missbrauchen, um neue, innovative Vetrtiebswege auszuschließen“, so Anwalt Thomas Henze.
Luxemburg sieht einen Bann als nicht Rechtens. Amazons europäisches Hauptquartier liegt in Luxemburg. Frankreich als Heimat einer großen Luxusindustrie mit Marken wie Louis Vuitton, Chanel oder Christian Dior, stärkte Coty den Rücken. Italien, Schweden, Österreich und die Niederlande intervenierten ebenfalls.
Ein Beamter des europäischen Gerichtshofs wird ein nicht bindendes Urteil in den kommenden Monaten veröffentlichen. Erfahrungsgemäß folgen die Richter der Mitgliedsstaaten in vier von fünf Fällen – und übernehmen den Spruch in nationales Recht.
(Der Name des Rechtsstreits ist C-230 Coty Germany.)
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