Reuters
08.02.2019
Deutschland will Facebooks Datenerhebung einschränken
Reuters
08.02.2019
Facebook wurde angewiesen, die Datenerhebung in Deutschland einzuschränken, nachdem das weltgrößte soziale Netzwerk seine Marktbeherrschung missbraucht hat, um ohne Zustimmung Informationen über Nutzer zu sammeln.

Deutschland, wo die Sorge um den Datenschutz sehr groß ist, steht an der Spitze einer globalen Gegenreaktion gegen Facebook, die durch den Cambridge Analytica-Skandal im vergangenen Jahr angeheizt wurde, bei dem Millionen von Facebook-Profilen ohne die Zustimmung ihrer Nutzer gesammelt wurden.
Die Deutsche Kartellbehörde wandte sich insbesondere gegen die Art und Weise, wie Facebook Daten von Personen aus Drittanbieter-Applikationen – einschließlich der eigenen WhatsApp- und Instagram-Applikationen – sammelt sowie die Online-Verfolgung von Personen, die nicht einmal Mitglieder sind, über Facebook-"like"- oder "share"-Buttons.
"Facebook darf seine Nutzer in Zukunft nicht mehr zwingen, der praktisch uneingeschränkten Erfassung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihren Facebook-Konten zuzustimmen", sagte Kartellamtsleiter Andreas Mundt.
Facebook sagte, dass es gegen die Entscheidung, den Höhepunkt einer dreijährigen Untersuchung, Berufung einlegen werde, mit der Begründung, dass die Regulierungsbehörde den Wettbewerb, dem das Unternhemen ausgesetzt sei, unterschätzt und die europaweiten Datenschutzbestimmungen, die im vergangenen Jahr in Kraft traten, untergraben habe.
"Wir sind mit ihren Schlussfolgerungen nicht einverstanden und wollen Berufung einlegen, damit die Menschen in Deutschland weiterhin in vollem Umfang von allen unseren Dienstleistungen profitieren", sagte Facebook in einem Blogbeitrag.
In seiner Verfügung sagte das Kartellamt, dass Facebook nur dann Daten von WhatsApp oder Instagram seinen Facebook-App-Konten zuordnen darf, wenn die Nutzer freiwillig zugestimmt haben. Die Erfassung von Daten von Websites Dritter und deren Zuordnung zu Facebook würde ebenfalls einer Zustimmung bedürfen.
Wird die Einwilligung verweigert, müsste Facebook die Erhebung und Zusammenführung von Daten erheblich einschränken. Es solle dazu innerhalb von 12 Monaten Vorschläge entwickeln, vorbehaltlich des Ergebnisses eines Berufungsverfahrens beim Oberlandesgericht Düsseldorf, das innerhalb eines Monats eingereicht werden soll.
Sollte Facebook dem nicht nachkommen, sagte das Kartellamt, könne es Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen, der im vergangenen Jahr um 37 Prozent auf 55,8 Milliarden Dollar anstieg.
Der Kartellanwalt Thomas Vinje, Partner bei Clifford Chance in Brüssel, sagte, das Kartellamtsurteil habe potenziell weitreichende Auswirkungen.
"Das ist eine bahnbrechende Entscheidung", sagte er gegenüber Reuters. "Es ist auf Deutschland beschränkt, könnte jedoch weltweit einen erheblichen Einfluss auf das Geschäftsmodell von Facebook haben."
DIE FOLGEN
Bundesjustizministerin Katarina Barley begrüßte das Urteil. "Die Nutzer sind sich dieses Datenflusses oft nicht bewusst und können es nicht verhindern, wenn sie die Dienste nutzen wollen", sagte sie gegenüber Reuters. "Wir müssen den Machtmissbrauch, der mit Daten einhergeht, rigoros bekämpfen."
Die Befugnisse der deutschen Kartellbehörde wurden 2017 auf den Verbraucherschutz in Fällen von öffentlichem Interesse ausgeweitet, in denen sie argumentieren konnte, dass ein Unternehmen – wie Facebook – so wenig Wettbewerb habe, dass es den Verbrauchern an einer effektiven Wahl mangelt.
Facebook hat in Deutschland schätzungsweise 23 Millionen täglich aktive Nutzer und damit einen Marktanteil von 95 Prozent, so das Kartellamt, das Google+ – ein konkurrierendes soziales Netzwerk, das gerade eingestellt wird – als einzigen Wettbewerber betrachtet.
Facebook sagte, dass das Kartellamt das Ausmaß des Wettbewerbs, dem es von Googles YouTube oder Twitter um die Aufmerksamkeit der Nutzer ausgesetzt war, nicht erkannt habe, und fügte hinzu, dass die Regulierungsbehörde in Bereiche eingriff, die von Datenschutzbeauftragten behandelt werden sollten.
Facebook erwägt, beim Europäischen Gerichtshof gegen die Datenschutzfragen Berufung einzulegen, aber auch hier könne das Kartellamt die Oberhand behalten, sagte Rechtsanwalt Vinje.
"Es scheint mir, dass das Bundeskartellamt über Datenschutzbestimmungen informiert, aber nicht von ihnen abhängig ist und seine Entscheidung konsequent auf das Wettbewerbsrecht gestützt hat", sagte er.
Das sagte die Europäische Kommission: "Wir verfolgen die Arbeit des Bundeskartellamtes sowohl im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes als auch durch direkte Kontakte aufmerksam."
"Der europäische Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass es jetzt eine Verordnung gibt, die sich mit dieser Art von Verhalten befasst, nämlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)", fügte sie hinzu.
Als Teil der Einhaltung der DSGVO hat Facebook erklärt, habe es die Informationen, die es den Nutzern über ihre Privatsphäre und die Kontrolle ihrer Informationen zur Verfügung stellt, wiederhergestellt und die angebotenen Datenschutzmöglichkeiten verbessert. Es würde auch bald ein "clear history"-Feature einführen, hieß es.
Mundt äußerte sich zudem besorgt über Berichte, wonach Facebook, das weltweit 2,7 Milliarden Nutzer zählt, plane, die Infrastruktur seiner Messenger, WhatsApp- und Instagram zusammenzuführen.
"Wenn ich die Dinge richtig verstehe, würde dieser Schritt die Datenzusammenführung intensivieren", sagte Mundt. "Es ist nicht schwer zu sagen, dass dies, vorsichtig ausgedrückt, kartellrechtlich relevant sein könnte. Wir müssten uns das sehr genau ansehen."
Facebook sagte hierzu, dass sich die Diskussionen über einen solchen Schritt in einem sehr frühen Stadium befänden.
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