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Reuters API
Veröffentlicht am
05.09.2018
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Die EU strebt an, bis zum Jahresende über Digitalsteuern zu verhandeln

Von
Reuters API
Veröffentlicht am
05.09.2018

Die Finanzminister der Europäischen Union werden diese Woche Vorschläge diskutieren, um bis zum Ende des Jahres eine Steuer auf die Umsätze aus dem Digitalgeschäft zu beschließen, hieß es in einem Dokument der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.

Photo: Reuters


Die EU-Regierungen sind sich darin einig, dass Steuervorschriften geändert werden sollten, um die Abgaben für digitale Dienste, die derzeit unterbesteuert sind, zu erhöhen. Derzeit hadern sie noch damit, wie ein Prozess zur Erreichung dieses Ziels aussehen könnte.

Kleinere Staaten mit niedrigeren Steuersätzen wie Luxemburg und Irland, die große amerikanische multinationale Konzerne beherbergen, fordern, dass die Veränderungen in der EU mit einer globalen Reform der digitalen Besteuerung einhergehen, über die seit Jahren vergebens diskutiert wird.

Größere Staaten wie Frankreich und Italien, die behaupten, aufgrund der Verlagerung des steuerpflichtigen Gewinns durch die Digitalunternehmen in Niedrigsteuerländer Millionen von Euro an Steuereinnahmen verloren zu haben, fordern eine schnelle Lösung.

Sie unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite 3-Prozent-Steuer auf digitale Einnahmen von Großunternehmen, die vor einer globalen Überarbeitung der Steuervorschriften eingeführt werden würde.

Österreich, das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, will den 3-Prozent-Steuerplan weiter vorantreiben, heißt es in einem Papier von Reuters, das bei einem Treffen der EU-Finanzminister am Freitag und Samstag in Wien Diskussionen zu diesem Thema anstoßen wird .

Während sie auf ein globales Abkommen warten, "droht den EU-Staaten bereits jetzt die Erosion der Unternehmensbesteuerungsgrundlagen. Daher könnten sie versucht sein, einseitig zu handeln", heißt es in dem österreichischen Dokument, "eine einheitliche Herangehensweise" für eine EU-Übergangslösung sei notwendig, die auf dem Vorschlag der Kommission basiert.

Elf der 28 EU-Staaten erwägen bereits ihre eigenen nationalen Maßnahmen. Im Dokument wird vor einer Gefährdung des EU-Binnenmarktes gewarnt, sollte nicht schnellstmöglich ein gemeinsamer Plan verabschiedet werden.

Österreich werde die Minister fragen, ob sie sich auf die Arbeit an einer EU-Übergangslösung konzentrieren, die bis Ende des Jahres vereinbart werden sollte, so das Papier.

Um die Kritik an der Maßnahme abzuschwächen, schlägt Wien vor, den Geltungsbereich der Steuer zu reduzieren und sie nicht mehr auf den Verkauf von Nutzerdaten anzuwenden, wie es der Kommissionsvorschlag ursprünglich vorsieht.

Nur die Einnahmen aus Online-Werbedienstleistungen, bei denen Google und Facebook unübertroffen sind, und von virtuellen Marktplätzen wie Amazon, unterliegen der neuen Steuer gemäß des österreichischen Plans.

Gemäß des Kommissionsvorschlags wären nur Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von 750 Millionen Euro und EU-Einnahmen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr steuerpflichtig.

Etwa 200 Unternehmen würden in den Anwendungsbereich der neuen Steuer fallen, die von der Kommission vorgeschlagen wurde, sagten europäische Beamte und schätzten zusätzliche jährliche Einnahmen von etwa 5 Milliarden Euro auf EU-Ebene.

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