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Reuters API
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
22.03.2023
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EU prüft härteres Durchgreifen gegen falsche Green Claims

Von
Reuters API
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
22.03.2023

Die Europäische Kommission will Unternehmen in der EU verpflichten, grüne Parolen wissenschaftlich zu belegen. Ein Regelentwurf soll irreführenden Claims für verschiedene Produktkategorien von Kleidungsartikeln bis hin zu Kosmetika einen Riegel vorschieben.


Am Mittwoch will die Europäische Union neue Pflichten für Unternehmen vorschlagen, die in Europa Produkte mit Produktkennzeichnungen wie "natürlich", "klimaneutral" oder mit "Recyclingmaterial" anbieten.

Die Nachrichtenagentur Reuters erhielt Einsicht in einen Entwurf des Vorschlags. Demnach muss ein Unternehmen zunächst wissenschaftsbasierte Assessments aller bedeutenden Umweltauswirkungen vornehmen, bevor es solche Label verwenden können. Die Assessments müssen beweisen, dass die Produktclaims gerechtfertigt sind. Auch eine Prüfung durch eine Umweltschutzkennzeichnung ist möglich.

Eine vom Unternehmen unabhängige akkreditierte Prüfeinrichtung muss die Behauptung anschließend prüfen, bevor sie für ein Produkt öffentlich verwendet werden kann. Unternehmen, die ohne Nachweis grüne Parolen verwenden könnten mit Geldstrafen belegt werden.

Greenwashing greift in der EU um sich, wie die EU bekräftigt. Die Kommission untersuchte 2020 150 Claims zu den Umwelteigenschaften von Produkten und kam zum Schluss, dass die Mehrheit – 53 Prozent davon – "vage, irreführende oder haltlose Informationen" enthielten.

Die Regeln des neuen Entwurfs sollen den Kunden dabei helfen, zu erkennen, welche Produkte wirklich umweltfreundlich sind und Unternehmen, deren Produkte echte Vorteile für die Umwelt bieten, entsprechend honorieren.

Die neuen Bestimmungen sollen für alle in der EU verkauften Konsumgüter gelten, es sei denn, diese werden bereits durch bestehendes EU-Recht über bestimmte Labels geregelt – beispielsweise Bio-Nahrungsmittel.

Verschiedene Interessengruppen begrüßten den Regelentwurf als einen Schritt in die richtige Richtung, um den heute weitgehend ungehemmt um sich greifenden Green Claims Einhalt zu gebieten. Doch warnten sie auch, dass der Entwurf den Unternehmen zu viel Handlungsspielraum einräumt. Denn sie können auszuwählen, welche Daten oder Auswirkungen sie für die Bewertung einer Behauptung verwenden wollen – statt einen europaweiten Standard für alle einzuführen.

"Man könnte ein Produkt durch zwei verschiedene Methoden bewerten und dabei zwei vollständig unterschiedliche Ergebnisse erzielen", bemängelte etwa Margaux Le Gallou, Programmmanagerin der gemeinnützigen Organisation Environmental Coalition on Standards.

Des Weiteren müssten Unternehmen, die sich für den Ausgleich ihrer Umweltauswirkungen auf den Kauf von Kohlenstoffgutschriften stützen, dies unter den neuen Anforderungen offenlegen.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen die endgültige Fassung des Entwurfs nun verhandeln und verabschieden, bevor die Regelung in Kraft treten kann – dies dauert erfahrungsgemäß meist über ein Jahr.

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