29.03.2020
Esprit geht mit deutschen Gesellschaften unter den Schutzschirm
29.03.2020
Esprit hat für mehrere seiner europäischen Tochtergesellschaften ein Schutzschirmverfahren nach deutschem Recht beantragt. Das teilte CEO Anders Kristiansen am Freitag in einem Statement an die Presse mit.
Dies sei der richtige Schritt im Angesicht der Coronavirus-Pandemie, die bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf das eigene Geschäft habe, so Kristiansen.
Vor allem gehe es darum, den seit langem kriselnden Modekonzern in den kommenden Monaten vor Liquiditätsproblemen und Gläubigerforderungen zu schützen. Zudem soll der laufende Geschäftsbetrieb sichergestellt werden.
Das Management-Team der deutschen Gesellschaften, die aktuell zahlungsfähig sind, will die Finanzierung der Gehälter für seine in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter auch durch staatliche Beihilfen absichern.
Erst vor wenigen Tagen hatte Esprit eine Gewinnwarnung herausgeben und zuvor bereits die Prognose für das zweite Halbjahr 2020 deutlich nach untern korrigiert.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, das mit dem Verfahren nach Chapter-11 in den USA vergleichbar ist, will Esprit nun Verbindlichkeiten und langfristige Mietverträge neu strukturieren.
Die Verfahrensart nach deutschem Insolvenzrecht verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um so eine Unternehmenssanierung zu erleichtern.
Kiristiansen will die Zukunft der Marke sichern und auf die Chancen vorbereitet sein, die sich ergeben, wenn die Corona-Pandemie überwunden sei.
Im vergangenen Geschäftsjahr (Stichtag: 30. Juni 2019) lieferte Esprit über den Erwartungen liegende Ergebnisse, doch unter dem Strich ergab sich ein Jahresfehlbetrag von HKD 2,14 Milliarden (EUR 248 Millionen).
Der Umsatz lag über den Prognosen der Analysten, doch im Jahresvergleich sank er von HKD 15,4 Milliarden (EUR 1,85 Mrd.) auf HKD 12,9 Milliarden (EUR 1,55 Mrd.).
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