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Übersetzt von
Felicia Enderes
Veröffentlicht am
28.08.2020
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EssiLux verliert niederländisches Gerichtsverfahren gegen Übernahmeziel GrandVision

Von
Reuters API
Übersetzt von
Felicia Enderes
Veröffentlicht am
28.08.2020

EssilorLuxottica verlor am Montag ein niederländisches Gerichtsverfahren, in dem der Brillenhersteller mehr Informationen vom Akquisitionsziel GrandVision über sein Management der Coronavirus-Krise erhalten wollte.



Der französisch-italienische Hersteller von Ray-Ban hatte Anfang des Monats bei einer Gerichtsanhörung erklärt, dass die Entscheidungen von GrandVision, die Zahlungen an Ladenbesitzer und Lieferanten auszusetzen und staatliche Beihilfen zu beantragen, Gründe für die Beendigung der geplanten Übernahme im Wert von 7,2 Milliarden Euro (8,5 Milliarden Dollar) liefern könnten.

Das Bezirksgericht Rotterdam entschied, dass es EssiLux nicht gelungen sei, seine Behauptung zu beweisen, dass das niederländische Unternehmen gegen die Übernahmevereinbarung verstoßen habe, indem es nicht um Erlaubnis für die Maßnahmen infolge der COVID-19-Verbreitung gebeten habe.

Das Gericht sagte: "Die Offenlegung großer Mengen von Unternehmensinformationen, die EssilorLuxottica ohne spezifische Gründe verlangt, kann als ein Fischzug bezeichnet werden".

Bei der Anhörung erklärte GrandVision, es habe EssiLux stets über seine Aktionen informiert.
 
Nach der Anhörung am Montag sagte GrandVision: "GrandVision unterstützt EssilorLuxottica weiterhin mit dem gemeinsamen Ziel, die behördliche Genehmigung für den Abschluss der Transaktion innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach dem Ankündigungsdatum 31. Juli zu erhalten".

EssiLux reagierte bislang nicht auf eine Aufforderung zur Stellungnahme.
 
Das Angebot von EssiLux, die mehr als 7.000 Verkaufsstellen des niederländischen Brillenkonzerns weltweit zu kontrollieren, war eine der größten Übernahmen, die im vergangenen Jahr weltweit angekündigt wurden.
 
Das Geschäft muss noch von den Kartellbehörden der Europäischen Union genehmigt werden, die ihre Untersuchung im vergangenen Monat zum dritten Mal bis zum 27. August verlängert haben.

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