Reuters API
Felicia Enderes
10.07.2019
EuGH: Amazon-Kundenhotline nicht erforderlich
Reuters API
Felicia Enderes
10.07.2019
Der US-Onlinehändler Amazon muss den Verbrauchern keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, sagte das oberste europäische Gericht am Mittwoch in einem Urteil, das E-Commerce-Händler stärken könnte.
Amazon stand auf der Anklagebank, nachdem der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erklärt hatte, dass seine deutsche Website gegen die Verbraucherschutzgesetze des Landes verstößt, indem es die Verbraucher nicht klar und verständlich über seine Telefon- und Faxnummern informiert.
Die automatisierte Rückrufmöglichkeit von Amazon und ein Online-Chat-Service reichten nicht aus, um zu zeigen, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sei, sagte der Verband.
Der in Luxemburg ansässige Gerichtshof der Europäischen Union wies die Argumente zurück.
"Eine E-Commerce-Plattform wie Amazon ist nicht in allen Fällen verpflichtet, den Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen", so die Richter.
Das Gericht sagte, dass neben den Verbraucherrechten auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen.
"Es ist notwendig, das richtige Gleichgewicht zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu finden", hieß es in der Begründung.
Das Gericht erklärte jedoch, dass Amazon verpflichtet sei, den Verbrauchern ein Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, das es ihnen ermöglicht, sich schnell mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen und effizient mit diesem zu kommunizieren.
Amazon begrüßte die Entscheidung und sagte: "Wir waren immer zuversichtlich, dass unser Rückrufservice schnell, effizient und kundenorientiert ist. Der EuGH hat nun bestätigt, dass die von uns angebotenen Kontaktmöglichkeiten dem Sinn und Zweck sowie den Anforderungen der Verbraucherrechtsrichtlinie entsprechen".
Das Urteil könnte die Belastung für Online-Händler, insbesondere für kleine Einzelhändler, verringern und gleichzeitig den Weg für eine kostengünstigere Automatisierung ebnen.
Das Urteil steht im Einklang mit der im Februar abgegebenen unverbindlichen Stellungnahme des Gerichtsberaters.
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