DPA
19.06.2017
Gericht: Adidas darf Sportschuhe "Stan Smith Boost" weiter verkaufen
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19.06.2017
Die Sportartikelhersteller Puma und Adidas stritten sich u.a. um einen Sportschuh. "Den Beklagten soll aufgrund einer Verletzung eines europäischen Geschmacksmusters untersagt werden, das Modell "Stan Smith Boost" anzubieten", heißt es in der Ankündigung des Landgerichts in Braunschweig. Der "Stan Smith Boost" gehört zu einer Reihe von Retro-Modellen aus den 1970ern, die Adidas erfolgreich wiederbelebt hat. Jetzt ist der Sportartikelhersteller Puma SE mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten. Das hat das Landesgericht in Braunschweig entschieden.

Konkret ging es um die Sohle des Modells "Stan Smith Boost", deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Dieser Schutz sei durch die Sohle des "Stan Smith Boost" verletzt worden. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.
Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. Puma und Adidas sind seit ihrer Gründung durch die Brüder Adi und Rudolf Dassler rivalisierende Weltunternehmen auf dem Markt für Sportartikel, die über der gemeinsamen Leidenschaft für Sportschuhe zu erbitterten Gegnern wurden.
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