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Von
Reuters
Veröffentlicht am
11.01.2019
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Gericht entscheidet: "Dash"-Buttons von Amazon verstoßen gegen deutsches Recht

Von
Reuters
Veröffentlicht am
11.01.2019

Ein deutsches Gericht entschied am Donnerstag, dass die als "Dash"-Buttons bezeichneten Amazon-Bestellgeräte keine ausreichenden Informationen über das bestellte Produkt oder dessen Preis liefern und damit gegen die Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.

Der Online-Händler hat im Jahr 2015 die daumengroßen Dash-Buttons eingeführt, mit denen Amazon Prime-Mitglieder Produkte wie Waschmittel, Kaffee und Geschirrspüler-Tabs durch das Drücken einer mit dem WLAN verbundenen Taste nachbestellen können. - Reuters


Die Entscheidung fiel, nachdem eine regionale Verbraucherschutzbehörde ein Verfahren gegen Amazon eingereicht hatte, mit dem Argument, dass die Dash-Buttons gegen Gesetze verstoßen, die besagen, dass Käufer wissen sollten, was sie zum Zeitpunkt einer Transaktion zahlen.

"Wir sind immer offen für Innovationen. Wenn Innovation jedoch bedeutet, dass die Verbraucher benachteiligt werden und Preisvergleiche schwierig werden, dann kämpfen wir dagegen", sagte Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherorganisation, in einer Erklärung.

Der Online-Händler hat im Jahr 2015 die daumengroßen Dash-Buttons eingeführt, mit denen Amazon Prime-Mitglieder Produkte wie Waschmittel, Kaffee und Geschirrspüler-Tabs durch das Drücken einer mit dem WLAN verbundenen Taste nachbestellen können.

Ein Amazon-Sprecher sagte, das Unternehmen sei überzeugt, dass der Dash-Button dem deutschen Recht entspreche und es werde das Urteil auf anderem Rechtsweg angehen, obwohl die Verbraucherschutzbehörde sagte, das Gericht werde keine Berufung bewilligen.

"Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich. Es hindert die Kunden auch daran, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein Service wie der Dash-Button ihnen ein bequemes Einkaufserlebnis bietet", sagte er weiter.

Weiterhin untersucht die deutsche Kartellbehörde derzeit, ob Amazon seine Marktdominanz in seinen Beziehungen zu Dritthändlern ausnutzt, die dessen Website als Marktplatz nutzen.

Deutschland ist der zweitgrößte Markt von Amazon. Es hat einen langwierigen Kampf mit den Gewerkschaften im Land um Löhne und Bedingungen für Logistikarbeiter gegeben.
 

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