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DPA
Veröffentlicht am
18.07.2017
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Gericht entscheidet im Patentstreit zwischen Gillette und Wilkinson

Von
DPA
Veröffentlicht am
18.07.2017

Im Streit mit Platzhirsch Gillette nahm die Wilkinson Sword GmbH heute einen vorläufigen Rückschlag hin, kämpft aber unbeirrt für einen starken Wettbewerb im Interesse der Verbraucher. Seit Jahren setzt sich das Tochterunternehmen von Edgewell Personal Care für Qualitätsprodukte zu attraktiven Preisen ein.

Gericht entscheidet im Patentstreit zwischen Gillette und Wilkinson. - dpa


"Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Landgericht Düsseldorf dem Antrag auf einstweilige Verfügung von Procter & Gamble stattgegeben hat", sagt Max Chambers, Geschäftsführer North East Europe bei Edgewell. "Wir sind jedoch weiterhin davon überzeugt, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Daher sind wir zuversichtlich, dass wir in diesem Rechtsstreit am Ende erfolgreich sein werden. Wir werden unsere Produkte weiterhin mit aller Kraft verteidigen und unsere geschätzten Kunden unterstützen. Letztlich werden ein echter Preiswettbewerb und attraktive Alternativen zu den Klingen von Gillette auch den Verbrauchern zu Gute kommen."

Hintergrund
Das Landgericht Düsseldorf entschied heute, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wilkinson Sword GmbH stattzugeben. Das Gericht kann allerdings in der Berufung oder in einem anschließenden Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung treffen. Antragsteller war Gillette, Tochtergesellschaft des Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble.

Die Wilkinson Sword GmbH, hatte im Frühjahr Eigenmarken-Ersatzklingen auf den Markt gebracht, die mit Gillettes MACH3 Rasierer kompatibel sind. Gillette sah darin eine Verletzung des Patents EP 1 695 800, welches jedoch bereits in weniger als acht Monaten abläuft. Die Wilkinson Sword GmbH kündigt an, weiter für einen starken Wettbewerb zu kämpfen und sich für die Interessen der Verbraucher einzusetzen.

Die Wilkinson Sword GmbH ist entschlossen, ihre Position zu verteidigen, und zwar sowohl im Verfügungs- als auch in einem möglichen Hauptsacheverfahren, und beabsichtigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. In Folge einer erfolgreichen Berufung wird die einstweilige Verfügung aufgehoben werden.
 

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