Isabel LEONHARDT
05.03.2021
Gewerbemiete: Für Mieter erstes positives Urteil zur Mietminderung
Isabel LEONHARDT
05.03.2021
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, die Gewerbemiete für einen Laden bei einem staatlich verordneten Lockdown anzupassen. Dies sei das erste positive Urteil seit der Gesetzesanpassung im Dezember 2020, wonach die pandemiebedingte Schließung von Geschäften eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstelle, erklärt der BTE.
"Eine Reduzierung der Kaltmiete um 50 Prozent sei gerechtfertigt, weil keine der Parteien eine Ursache für die Störung der Geschäftsgrundlage gesetzt oder sie vorhergesehen habe", begründet das OLG. Es sei im vorliegenden Fall angemessen, die damit verbundene Belastung gleichmäßig auf beide Parteien zu verteilen.
Die Betreiberin eines Textileinzelhandels, hatte die Miete für den Monat April 2020 nicht gezahlt, da sie in der Zeit vom 19. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 ihr Geschäft aufgrund der sächsischen Corona-Schutzverordnung nicht öffnen konnte.
Die Klägerin war der Ansicht, die Miete müsse für den Zeitraum der Schließung auf null reduziert werden und berief sich dabei vor allem auf einen Mangel des Mietobjektes. Dagegen klagte die Zehnder Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG als Eigentümer. Das Landgericht Chemnitz hatte die Frau zur Zahlung der vollständigen Miete verurteilt. Dagegen ging sie am Oberlandesgericht Dresden in Berufung.
Nach Ansicht der Richter in Dresden komme es auf einen Mangel des Mietobjektes nicht an. Allerdings sei im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der staatlichen Anordnung zur Schließung von Geschäften eine "Störung der Geschäftsgrundlage" verbunden, "welche eine Anpassung des Vertrages dahin auslöse, dass die Kaltmiete für die Dauer der angeordneten Schließung auf die Hälfte reduziert" wird.
Mit diesem Beschluss revidierte das OLG somit das zuvor vom Landgericht Chemnitz verhängte Urteil, das dem Vermieter recht gegeben hatte.
Copyright © 2024 FashionNetwork.com Alle Rechte vorbehalten.