DPA
15.07.2021
Guerlain kann Lippenstiftform schützen lassen
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15.07.2021
Die französische Kosmetikfirma Guerlain kann ihre leicht ovale Lippenstiftform mit einer Prägung in der Europäischen Union schützen lassen. Das Gericht der EU mit Sitz in Luxemburg entschied am Mittwoch, die Form unterscheide sich deutlich von gängigen Lippenstiften.

Die Normform der Branche sei zylindrisch oder rechteckig, das Modell von Guerlain gleiche aber eher einem Schiffsrumpf oder einer Babywiege. Ungewöhnlich sei die Form auch, weil man den Lippenstift nicht hinstellen könne.
Das Gericht hebt damit eine Entscheidung des Europäischen Amts für geistiges Eigentum auf. Dieses hatte 2018 entschieden, die Lippenstiftform unterscheide sich nicht bedeutend von der anderer Hersteller. Die Eintragung der dreidimensionalen Form als Unionsmarke hatte die Behörde abgelehnt. Guerlain hatte dagegen ein Rechtsmittel eingelegt.
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