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Veröffentlicht am
16.05.2019
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HDE kritisiert EuGH-Urteil zur Arbeitszeit

Veröffentlicht am
16.05.2019

Der HDE hat klar Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu nationalen Arbeitszeitreglungen bezogen. Demnach sind dieser Arbeitgeber künftig verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Blick in den Sitzungssaal während einer Verhandlung. - EuGH


Der EuGH hatte am Dienstag, 14. Mai, entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann, um den Schutzzweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie umfassend zu gewährleisten.

Bundesarbeitsminister Heil kündigte bereits an, zu prüfen, inwieweit deutsche Gesetze im Zuge dieser EuGH-Entscheidung angepasst werden müssen.

"Eine solche allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung würde zusätzliche Bürokratie sowie erhebliche Kosten auslösen und damit insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel völlig überfordern", so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Jens Dirk Wohlfeil.

Die EuGH-Entscheidung wirke zudem wie ein Relikt aus einer längst vergangen Zeit. So werde laut HDE in Deutschland bereits seit Jahren darüber diskutiert, wie das veraltete Arbeitszeitgesetz mit seinen starren Vorgaben etwa zur täglichen Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit an eine moderne Arbeitswelt 4.0 mit Smartphones und Laptops angepasst werden könnte.

Zumal auch die Arbeitnehmer ein starkes Bedürfnis nach mehr Arbeitszeitsouveränität haben und vermehrt orts- und zeitunabhängig arbeiten. "Der Einzelhandel wandelt sich derzeit rasant zur Technologiebranche. Die vom EuGH geforderte Arbeitszeiterfassung passt nicht mit den modernen Arbeitsformen zusammen, die im Einzelhandel vielfach bereits alltäglich praktiziert werden", Wohlfeil weiter.

Zudem seien die Unternehmen in den letzten Jahren bereits durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen mit zusätzlicher, oftmals unnötiger Bürokratie belastet worden. 

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