Isabel LEONHARDT
16.04.2020
Hallhuber: Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Isabel LEONHARDT
16.04.2020
Das Münchner Modeunternehmen Hallhuber hat nach massiven Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht München hat am 15. April dem Antrag des Unternehmens auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens stattgegeben.
Hallhuber musste diese Maßnahme aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ergreifen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, erklärt das Unternehmen. Das Verfahren ermöglicht Hallhuber, innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan auszuarbeiten.
"Wir waren bis Januar 2020 sehr erfolgreich unterwegs, aber die behördlich angeordneten Schließungen unserer Verkaufsflächen setzen uns jetzt hart zu", sagt Rouven Angermann, CEO von Hallhuber.
Die bisherige Geschäftsführung leitet das Unternehmen in Eigenverwaltung weiter und wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Das Gericht bestellte den branchenerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Kanzlei Gerloff Liebler, München) zum vorläufigen Sachwalter.
Die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs von Hallhuber sei sichergestellt und Löhne und Gehälter der knapp 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin gesichert, so das Unternehmen.
"Gegenüber der möglichen Option von Staatshilfen und der damit einhergehenden Verschuldung ist das von uns gewählte Schutzschirmverfahren die bessere Variante, unser Unternehmen geordnet und erfolgreich wieder anzufahren und auf den Wachstumskurs vor Covid-19 zurückzubringen", sagt Rouven Angermann.
Geeignete Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens seien bereits im Juli 2019 in die Wege geleitet worden und werden weiterhin umgesetzt. Damals übernahm der britische Investor Robus Capital Management die Mehrheit der Gerry Weber-Tochter. Gerry Weber – das nach gerade erst überstandenem Insolvenzverfahren im Zuge der Corona-Krise nun um seine Existenz fürchtet – hatte Hallhuber 2015 übernommen und hält derzeit noch 12 Prozent am Unternehmen.
Der strategische Fokus liege auf der Ausrichtung aller Geschäftsfelder und Prozesse auf das bestehende, vertikale Geschäftsmodell und der konsequenten Umsetzung der Omnichannel-Strategie.
"Durch die optimale Verzahnung der Distributionskanäle und die konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Hallhuber-Kundinnen entsteht on- und offline ein durchgängiges, personalisiertes Einkaufs- und Markenerlebnis. Im eigenbetriebenen Online Shop hält zum Beispiel der zusätzliche Blog-Content die Aufenthaltsqualität auch momentan hoch", erklärt Hallhuber.
Sobald die Stores nach dem Shutdown wieder öffnen können, werde man auf die Stärkung der eigenen Stores setzen und drei neue Kollektionsthemen an den Point of Sales präsentieren.
Zur Verstärkung des Managements in der Restrukturierung und für insolvenzspezifische Themen hat Hallhuber zwei erfahrene Sanierungsexperten zu Generalbevollmächtigten ernannt. Dr. Sven Tischendorf wird dabei als Chief Restructuring Officer (CRO) und Dr. Alexander Höpfner als Chief Insolvency Officer (CIO) fungieren. Beide sind Partner der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main.
"Das Führungsteam von Hallhuber wird im Prozess in Eigenverwaltung durch viele Stakeholder der Gesellschaft bestärkt. Finanzierer, Gesellschafter, Lieferanten und Vermieter leisten einen Beitrag zur weiteren Sicherung der Liquidität und setzen sich für den zukünftigen Erfolg der Firma ein", sagt Torsten Eisenkolb, CFO von Hallhuber.
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