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Veröffentlicht am
18.05.2021
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HDE erwartet Klagewelle aufgrund von ungleicher Behandlung

Veröffentlicht am
18.05.2021

Verstoß gegen den Grundsatz zur Gleichbehandlung? Nach einer Befragung von über 1000 Mitgliedsunternehmen sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Klagewelle anrollen. Dabei geht es um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen. 

Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. - HDE


Die Gastronomie bekommt danach bis zu 75 Prozent des durch die Coronaschließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen wird demnach auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.

Der HDE fordert nun zur Vermeidung einer Klagewelle die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen bzw. eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel.

"Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Der HDE hatte bereits vor einigen Wochen ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr präsentiert, das die guten Erfolgsaussichten solcher Klagen belegt. "Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz", so Genth weiter.

Die Bundesregierung müsse daher nach Einschätzung des Handelsverbandes mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Dafür habe der HDE bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet.

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