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Veröffentlicht am
24.02.2023
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HDE sieht E-Geld-Geschenkkarten in Gefahr

Veröffentlicht am
24.02.2023

Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet, dass die künftige europäische Anti-Geldwäsche-Verordnung zu einem Verlust beliebter Gutschein- und Geschenkkarten in Deutschland führen kann. Aus diesem Grund warnt der Verband davor, bei der Neuformulierung der EU-Regelungen eine bisherige Ausnahmeregelung für E-Geld-Produkte mit geringem Wert und niedrigem Risiko zu streichen.

Der HDE spricht sich für den Erhalt von bestimmten Gutschein- und Geschenkkarten aus. - shutterstock


Der derzeitige Entwurf der Verordnung sehe vor, dass vorausbezahlte und bislang anonym zu erwerbende Geschenkkarten, die als E-Geld gelten und in mehreren Geschäften oder online einlösbar seien, künftig nur noch dann verkauft werden, wenn der Käufer umfangreiche persönliche Angaben hinterlasse, die beim verkaufenden Geschäft gespeichert werden müssen, erklärt der HDE. 

Diese Regelung gelte ab 2025, sollte dieser Entwurf ohne die bestehende Ausnahmeregelung für E-Geld-Produkte mit geringem Risiko, wie etwa E-Geld-Geschenkkarten mit einem Wert von unter 150 Euro und einem Limit von 50 Euro für Online-Transaktionen, verabschiedet werden.

"Die geplanten Regelungen in der europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung wären praktisch das Ende des Geschäfts mit vielen Geschenkkarten. Weder wollen Kunden ihre Daten hinterlassen, noch will der Händler solch sensible Daten speichern. Daher muss die wichtige Ausnahmeregelung der heutigen Geldwäscheregulierung beibehalten werden", sagt Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. 

Anwendung finde die Ausnahmeregelung derzeit für das Angebot zahlreicher Prepaid-Produkte wie E-Geld-Geschenkkarten und Gutscheine. Sie sei von großem Nutzen für die Kunden und ermögliche ihnen einen einfachen Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln, während sie gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre bei Transaktionen mit geringen Beträgen gewährleiste.

Die Ausnahmeregelung sei laut HDE wichtig, um die Attraktivität dieser Produkte zu erhalten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sie vom Markt verschwinden und daraus negative Folgen für Emittenten, ihre Kunden, Händler und Unternehmen, die diese Produkte vertreiben, sowie für die digitale Wirtschaft insgesamt, entstehen. 

Der HDE fordert daher über seinen europäischen Verband EuroCommerce und weiteren Verbänden die EU-Parlamentsmitglieder in einem Schreiben auf, die Ausnahmeregelung für E-Geld beizubehalten und es den Verbrauchern zu ermöglichen, diese Produkte auch in Zukunft zu nutzen.


 

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