11.05.2021
HDE: Zweistellige Milliarden-Verluste bringen Modehandel in Existenznot
11.05.2021
Herbe Zwischenbilanz: Die von Lockdowns und Schließungen betroffenen Branchen im Nicht-Lebensmittelhandel haben laut des Deutschen Handelsverbandes (HDE) in den ersten fünf Monaten des Jahres im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit rund 40 Milliarden Euro Umsatz eingebüßt.
Einer aktuellen Umfrage des HDE unter knapp mehr als 1000 Händlern zufolge, sieht sich deshalb mehr als die Hälfte der Bekleidungshändler ohne weitere staatliche Hilfen im Jahresverlauf in Existenzgefahr.
So sehen sich im Bekleidungshandel für dieses Jahr ohne weitere staatliche Hilfen 53 Prozent der Händler in Existenzgefahr, im Schuh- und Lederwarenhandel sind es sogar knapp 60 Prozent. So wertvoll Signale wie eine Öffnung der Geschäfte mit Testpflicht oder Terminvereinbarung für die Stimmung sind, wirtschaftlich ist das für viele Geschäfte nicht.
So sprechen die Händler, die mit Testpflicht geöffnet sind, in der HDE-Umfrage im Durchschnitt von Umsatzverlusten von beinahe 60 Prozent, beim Shoppen mit Terminvereinbarung liegen die Verluste bei knapp 50 Prozent. Und auch das Shoppen mit Begrenzung der Kundenzahl beschert den befragten Händlern mehr als ein Drittel weniger Umsatz als vor der Krise.
Der Handelsverband fordert angesichts der dramatischen Zahlen weiterhin Anpassungen und mehr Tempo bei den staatlichen Corona-Hilfen.
"Für den Lockdown-Handel war 2021 bis jetzt ein katastrophales Jahr. Die Umsätze liegen in den betroffenen Branchen bis Ende Mai voraussichtlich im Durchschnitt um rund 60 Prozent unter dem Vorkrisenniveau", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Bisher haben der HDE-Umfrage zufolge fast drei Viertel der betroffenen Händler seit Beginn der Krise staatliche Unterstützung bekommen. 60 Prozent jedoch warten noch auf ausstehende Zahlungen und 60 Prozent der Empfänger von Abschlagszahlungen erhielten weniger als die Hälfte der Auszahlungssumme. Neben der Geschwindigkeit der Hilfe bemängelt der HDE schon seit Monaten zwei wesentliche Lücken.
Für inhabergeführte Händler gebe es nach wie vor keine Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns. Das zwinge die Unternehmer im Ergebnis, zum Sozialamt zu gehen, um ihren privaten Lebensunterhalt bestreiten zu können.
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