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DPA
Veröffentlicht am
28.04.2014
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Kartellamt geht gegen Verkaufsbeschränkungen im Online-Handel vor

Von
DPA
Veröffentlicht am
28.04.2014

Verbraucher können beim Internet-Einkauf künftig mit noch mehr Auswahl rechnen. Denn das Bundeskartellamt geht jetzt gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs durch Markenartikler vor. In einem Pilotverfahren mahnte die Wettbewerbsbehörde am Montag den Laufschuh-Hersteller Asics ab. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter führen die Vertriebspraktiken des Sportartiklers zu einem "de-facto-Verbot des Internetvertriebs" und bedeuten damit eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.

Laufschuh von Asics


Das Verfahren habe national und international eine Pilotfunktion, sagte Kartellamtssprecher Kai Weidner. Es sei nicht nur für den Sportartikelbereich, sondern auch für viele Markenartikelhersteller in anderen Sparten von Bedeutung, die mit selektiven Vertriebssystem arbeiten.

Asics hat nun bis zum 10. Juni Zeit, zu den Bedenken des Kartellamts Stellung zu nehmen. Gelingt es dem Unternehmen nicht, die Vorbehalte zu entkräften, können die Wettbewerbshüter die bisherigen Reglungen untersagen und Vorgaben für neue Regelungen machen. Bußgelder drohen dem Unternehmen jedoch nicht. Von Asics war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Das Bundeskartellamt kritisierte vor allem, dass der Laufschuhhersteller den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersage und auch die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbiete. Asics schränke damit den Wettbewerb stark ein.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb." Dadurch werde nicht nur der Wettbewerb bei Asics-Produkten beeinträchtigt, sondern wegen der starken Marktposition des Unternehmens der Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark eingeschränkt.

Asics ist in den Augen des Kartellamts kein Einzelfall. So führt die Behörde nach eigenen Angaben vom Montag derzeit auch ein Verfahren gegen Adidas. Der Sportartikelriese äußerte sich jedoch nicht zu dem Thema und wies lediglich darauf hin, dass das Kartellamt die Vorgaben jedes Unternehmens einzeln prüfe.

Im Internethandel wurde das Vorgehen des Kartellamts begrüßt. Der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel, Oliver Prothmann betonte: "Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel." Verkaufsverbote für Internet-Marktplätze schadeten insbesondere den kleinen Händlern massiv. Mit der Rückendeckung des Kartellamtes könnten sich die Händler nun besser gegen die Beschränkungen wehren.

Auch der Internet-Riese eBay zeigte sich erfreut über das Eingreifen der Wettbewerbshüter. "Wenn Händler davon abgehalten werden, ihren Online-Kunden das volle Sortiment ihrer Ware anzubieten, werden sowohl Verkäufer als Verbraucher durch geringere Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise geschädigt", sagte der Vizepräsident von eBay Deutschland, Stephan Zoll. Händler und Konsumenten hätten ein Recht darauf, die Vorteile des E-Commerce in vollem Umfang nutzen zu können, meinte er.

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