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AFP
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
12.12.2019
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Kering blitzt mit zwei Klagen gegen Hedi Slimane ab

Von
AFP
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
12.12.2019

Das Pariser Handelsgericht wies zwei Klagen des französischen Luxuskonzerns gegen den ehemaligen Kreativdirektor von Yves Saint Laurent, Hedi Slimane, ab. Das Verfahren läuft seit 2016.


Hedi Slimane während seiner Zeit bei Saint Laurent - Archives


Der 51-jährige Designer Hedi Slimane ist seit Februar 2018 Kreativdirektor des Modehauses Céline (LVMH-Gruppe). Von 2012 bis 2016 war er bei der Kering-Tochter Yves Saint Laurent als Chefdesigner tätig.

Im Juni 2016 wurde der Konzern von François-Henri Pinault per einstweiliger Verfügung vom Handelsgericht Paris zur Bezahlung von USD 13 Millionen an Hedi Slimane verdonnert. Der Designer hatte vor dem Gericht die Anwendung einer in seinem Vertrag mit Kering enthaltenen Wettbewerbsverbotsklausel eingefordert.

Kering klagte seinerseits, um die Erstattung der an das kalifornische Unternehmen des Designers ausgezahlten USD 13 Millionen zu erwirken. In einem Sachurteil vom 3. Dezember 2019 wies das Gericht diese Klage nun ab und verurteilte den Konzern dazu, dem Designer und seinem Unternehmen für die entstandenen Kosten jeweils EUR 20 000 zu überweisen.

In einem weiteren Sachurteil, das ebenfalls am 3. Dezember gefällt wurde, befasste sich das Handelsgericht von Paris mit der 2013 zwischen Kering und Hedi Slimane abgeschlossenen Aktionärsvereinbarung. Der Designer, der damals Minderheitsaktionär von Yves Saint Laurent war, erhielt insbesondere das Recht, über die Finanzen des Unternehmens informiert zu werden. Bei Hedi Slimanes Rücktritt im Jahr 2016 löste Kering die Aktionärsvereinbarung auf. Diese Vertragskündigung wurde vom Designer angefochten.

Im Urteil bezeichnet das Gericht die "einseitige Kündigung als unregelmäßig" und befand, dass "die Aktionärsvereinbarung nicht nichtig ist". Das Gericht verurteilt Kering zur Erstattung der angefallenen Kosten in Höhe von EUR 50 000. Auf Anfrage gab der Anwalt von Hedi Slimane am Mittwoch keinen Kommentar zu den Urteilen ab. Auch Kering wollte die Angelegenheit auf Anfrage nicht kommentieren.

Ein weiteres Verfahren zwischen Hedi Slimane und Kering ist noch hängig. Es betrifft den variablen Anteil der Vergütung des Designers in seinem letzten Vertragsjahr. Kering wurde 2018 dazu verurteilt, EUR 9,3 Millionen nachzubezahlen. Der Konzern legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Der hochbegabte Designer Slimane hatte Yves Saint Laurent neue Impulse verliehen und mit seinen androgynen, enganliegenden Looks eine junge, modische Kundschaft angezogen. Er steigerte den Umsatz des Unternehmens von EUR 353 Millionen im Jahr 2011 auf EUR 974 Millionen 2015.

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