Von
Dirk Neubauer
Dirk Neubauer
Veröffentlicht am
20.11.2016
20.11.2016
Laurèl darf Sanierung in Eigenverwaltung fortsetzen
Von
Dirk Neubauer
Dirk Neubauer
Veröffentlicht am
20.11.2016
20.11.2016
Das sogenannte Schutzschirmverfahren schützt die Laurèl GmbH vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger. Laurél bleibt handlungsfähig. Die finanzwirtschaftliche Restrukturierung kann weitergehen.
Dabei wird die Geschäftsführung von den Sanierungsexperten Dr. Jörg Nerlich als Generalbevollmächtigten und von Christian Gerloff als Sachwalter der Gläubiger unterstützt. Gemeinsam wird ein Investor gesucht. Große institutionelle Anleihegläubiger wollen einen Insolvenzplan angeblich aktiv unterstützen.
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