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Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
11.07.2019
Lesedauer
2 Minuten
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Markenrechtsklage gegen Virgil Ablohs Label Off-White

Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
11.07.2019

Das angesagte Modelabel von Virgil Abloh, Off-White, wird von der New Yorker Marketing- und Designagentur OffWhite Productions unter anderem wegen Markenverletzung, unlauterem Wettbewerb und Markenverwässerung angeklagt.


Laut OffWhite Productions hat Virgil Abloh nicht auf außergerichtliche Anfragen reagiert. - Instagram: @off____white

 
Die Klage wurde am Sonntag bei einem Bundesgericht in New York eingereicht. Sie hält fest, dass die Marketingagentur "seit Ende der 90er-Jahre öffentlich unter dem Namen ‚OffWhite‘ tätig ist". Somit ist sie älter als Ablohs Label, das erst 2012 gegründet wurde. OffWhite Productions betreibt auch eine Website und einen Twitter-Account mit dem Namen ‚offwhitedesign‘.

Laut Beschwerdeschrift habe Ablohs Marke "zahlreiche Marken und Produkte erstellt und beworben", die gegen das in den USA registrierte Markenzeichen von OffWhite Productions verstoßen. Daraus entsteht "eine Verwechslungsgefahr, eine tatsächliche Verwechslung und eine umgekehrte Verwechslung" zwischen den beiden Unternehmen.

OffWhite Productions erklärte weiterhin, dass seine eigene Website aufgrund der Stärke des Modelabels "von der ersten Seite der Google-Suchresultate für den Suchbegriffe 'OffWhite' oder 'Off White' 'verbannt' wurde", woraus dem Unternehmen ein Schaden entstand.

Die Marketingagentur hat Ablohs Marke offensichtlich bereits früher darum ersucht, "die Zuwiderhandlung zu beenden", diese habe sich jedoch geweigert. Der Anwalt von Off-White soll "die Bedeutung der Verwechslung heruntergespielt haben und erklärte, dass sein Kunde diese Zuwiderhandlung nicht beenden werde".

In der Zwischenzeit hat das Modelabel neue, mutmaßlich gegen das Markenrecht verstoßende Warenzeichen angemeldet. Darunter eines "für ein gänzlich neues Design, in dem das Wort "OFF" in einer grafischen Anordnung zu sehen ist, das eindeutig einem von [OffWhite Productions] verwendeten, aber nicht geschützten Logo gleicht". Ein wunder Punkt für das Marketingunternehmen, da Off-White ihm zufolge das Zeichen aus purem "Trotz" angemeldet habe.

Aus diesen Gründen verklagt OffWhite Productions das Label auf Schadenersatz für wirtschaftliche Schäden und macht einen Unterlassungsanspruch geltend. Wird diesem Antrag stattgegeben, könnte Off-White keine Logos, Trademarks und Namen mehr verwenden, die Kunden dazu führen könnten, zu glauben, dass die beiden Unternehmen auf irgendeine Weise in Zusammenhang gebracht werden können.

Für Off-White handelt es sich bei Weitem nicht um die erste Erfahrung mit Markenrechtsverletzungen. Im vergangenen Jahr wurde das Label von Helly Hansen für die Verwendung eines gestreiften Logos verklagt. Seine eigenen Warenzeichen verteidigt die Marke übrigens sehr proaktiv. So reichte Off-White bereits Klagen gegen die Kinderkleidungsmarke Brooklyn Lighthouse und das Onlineportal Wish ein.

Der Anwalt von Off-White hat sich zu den Anklagepunkten von OffWhite Productions noch nicht geäußert.

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