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Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
21.05.2022
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Mode und Luxus: EU leitet kartellrechtliche Untersuchungen gegen mehrere Modehäuser ein

Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
21.05.2022

Die Information schlug keine großen Wellen, doch könnten die Auswirkungen für einige Marken schwerwiegend sein. Die Europäische Kommission führte am 17. Mai eine Reihe unangekündigter Inspektionen bei mehreren in der Modebranche tätigen Unternehmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten durch, wie sie in einer Mitteilung bekanntgab. Es liegt der Verdacht vor, dass sie gegen die europäischen Antitrust-Regeln verstoßen haben, die kartellrechtliche Absprachen und restriktive Handelspraktiken untersagen.


EU-Wettbewerbskommissarin Margethe Vestager - Ansa


Die Europäische Kommission sandte zudem Auskunftsersuchen an mehrere Modehäuser. Die Namen der betroffenen Unternehmen wurden nicht bekanntgegeben. Die Kommission erwähnte weder die Länder, in denen die Inspektionen stattgefunden haben, noch die genaue Art der erfolgten Untersuchungen. Die EU-Beamten wurden jedoch von ihren Amtskollegen der nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.

 "Die unangekündigten Inspektionen sind ein erster Schritt bei mutmaßlichen wettbewerbswidrigen Praktiken", so die Europäische Kommission. Dies bedeute jedoch nicht, dass "die betroffenen Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig sind und lässt auch nicht auf den Ausgang des Verfahrens schließen". Die Strafen für solche Verstöße können bis zu 10 Prozent des Umsatzes der betroffenen Unternehmen betragen.

"Es gibt keine gesetzliche Frist für die Durchführung von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigem Verhalten. Die Dauer der Untersuchungen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die Komplexität des jeweiligen Falls, die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Unternehmen und der Umfang der Wahrnehmung der Verteidigungsrechte", erklärt die Kommission.

 

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