19.02.2019
Otto kann in der Schweiz starten
19.02.2019
Die Otto Group kann mit einem eigenen E-Commerce-Angebot für die Schweiz online gehen. Das ergibt ein Urteil des Luzerner Kantonsgericht. Hintergrund war ein Streit um die Namensrechte mit dem Schweizer Discounter Ottos.
Dieser wollte verhindern, dass die Hamburger mit der Domain Otto-Shop.ch auf dem Schweizer Markt starten und argumentierte mit Umsatzeinbußen durch eventuelle Verwechslungsgefahren.
Wie die Schweizer "Handelszeitung" nun berichtet, kam das Kantonsgericht allerdings zu dem Schluss, "dass zurzeit keine Gefahr eines Markteintritts der Beklagten in den stationären Handel drohe. Deshalb bestehe an einem diesbezüglichen Verbot kein Rechtsschutzinteresse." Das Luzerner Gericht hatte sich seit vergangenem Jahr mit der Klage beschäftigt.
Die Otto Group plant den Launch des Online-Shops verschiedenen Medienberichten zufolge für den 1. Juli. Gegenüber FashionNetwork.com wollte der Konzern dazu keine weiteren Angaben machen.
Der Online-Auftritt besteht bereits in Teilen. Auf der Website heißt es, dass man ab Sommer die komplette Produktvielfalt aus den Bereichen Mode, Wohnen sowie Technik von Otto auch in der Schweiz vorfinden könne.
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