Dirk Neubauer
06.01.2017
René Lezard will die Anleger um einen weiteren Nachschlag bitten
Dirk Neubauer
06.01.2017
In der Versammlung vom 9. November 2016 beschlossen die Anleihegläubiger von René Lezard eine bis zum 31. März 2017 befristete Stundung Zinszahlung für die Periode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 sowie einen bis zum 31. März 2017 befristeten Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte. Zudem wählten die Anleihegläubiger die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB ("gemeinsamer Vertreter"), befristet bis einschließlich zum 30. Juni 2017 zu ihrem gemeinsamen Vertreter.
Dies reicht anscheinend nun nicht mehr, um René Lezard zu retten. Deshalb will die Unternehmensleitung um weitere Zugeständnisse bitten. Im Einzelnen soll Ende Januar darüber abgestimmt werden:
• Die Verlängerung der Stundung für die Zinszahlung Zinszahlung für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31. Mai 2017,
• Die Verlängerung des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte bis einschließlich zum 31. Mai 2017,
• Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Emittentin mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger beenden zu können,
• Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, dass er alleine dazu berechtigt ist, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin zu erklären und zu beenden.
• Die Entfristung der bis zum 30. Juni 2017 befristeten Bestellung des gemeinsamen Vertreters.
Copyright © 2024 FashionNetwork.com Alle Rechte vorbehalten.